Aktueller Gesundheitsreport

Es hapert beim Entlassmanagement

Kassenreport offenbart Mängel bei Informationen über Inhalt und Ziele des Rahmenvertrags und bei der Erstellung von Krankmeldungen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

BREMEN. Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (EM) zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt sich: Nur 35,8 Prozent der Krankenhauspatienten werden durch die Kliniken über das Pflichtangebot des EM informiert.

Das ist eines der Ergebnisse des hkk-Gesundheitsreports 2018 "Entlassmanagment" unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).

Noch weniger, nämlich 26,6 Prozent aller Patienten wurden schriftlich über Inhalt und Ziele des EM in Kenntnis gesetzt, teilt die hkk-Krankenkasse mit.

Leider liefere der Vertrag zum Entlassmanagement keine harten Kriterien, bei welchen Patienten ein EM angezeigt sei, kritisiert Braun. Welche Patienten zu beraten seien, legt laut Vertrag ein Arzt nach eigenen Kriterien fest.

Zwar kämen nicht alle Patienten für ein EM in Frage, so Braun zur "Ärzte Zeitung". "Wir gehen aber davon aus, dass alle Patienten, die mit schweren chronischen Krankheiten ins Krankenhaus gehen, nachstationär einen Bedarf an Entlassmanagement haben und entsprechende Informationen brauchen.

Rund 42 Prozent der Befragten fielen in diese Kategorie." So lange nicht ausnahmslos alle Krankenhauspatienten mit einem nachstationären Behandlungsbedarf, also mindestens die 42,1 Prozent schwer und chronisch Erkrankten vollumfänglich informiert würden, sei der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nicht erfüllt.

Braun: "Erst wenn das erreicht ist, sind eine erfolgreiche Vorbereitung der Krankenhauspatienten auf die Zeit nach ihrem Klinikaufenthalt und ein optimaler Heilungsverlauf möglich."

Bei Anträgen auf EM selten Hilfe

Auch bei den AU-Bescheinigungen herrsche Nachholbedarf. 140 Studienteilnehmer benötigten aufgrund ihres Krankenhausaufenthalts eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Nur 62,1 Prozent erhielten auch eine. "Hier müssen wirklich 100 Prozent erreicht werden", sagt Braun. "Denn wenn diesen Patienten die AU-Bescheinigung fehlt, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben."

Schließlich helfen die Krankenhäuser ihren Patienten zu selten, die Anträge auf EM auszufüllen. Von den Befragten, die nach ihrer Entlassung genehmigungspflichtige Leistungen der Krankenkasse benötigten, erhielten weniger als ein Drittel (29,3 Prozent) Unterstützung bei der Bearbeitung der dafür notwendigen Antragsunterlagen.

Besser sehe es bei der Aufklärung der Patienten über Art und Behandlung ihrer Krankheit aus, so die hkk.

83,7 Prozent der Befragungsteilnehmer gaben an, ausreichend über ihre Krankheit und Behandlung informiert worden zu sein. 85,4 Prozent erhielten einen (vorläufigen) Entlassbrief und 81,8 Prozent der Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen mussten, bekamen einen Medikationsplan.

Aber: 40 Prozent der Patienten erhielten keine Erklärung zur Selbsthilfe zur Genesung, obwohl der Bedarf bestand. Weiterhin wurde mit 45,7 Prozent entgegen der Notwendigkeit nicht darüber gesprochen, wie sie nach ihrer Entlassung ihre gewohnten Alltagsaktivitäten wieder aufnehmen könnten.

Den Vertrag zum EM schlossen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft 2017 erst nach längerem Streit und unter dem Druck eines Bundesschiedsamtes.

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