Gesundheitsgesetze

Bundesrat lobt und rügt bei GKV und Pflege

Zwei Gesundheitsgesetze passieren die Länderkammer, beim TSVG ist der Gesprächsbedarf noch hoch.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Debatte im Bundesrat: Lob erntete das geplant TSVG dafür, dass die Länder künftig bei lokalem Versorgungsbedarf intervenieren können.

Debatte im Bundesrat: Lob erntete das geplant TSVG dafür, dass die Länder künftig bei lokalem Versorgungsbedarf intervenieren können.

© Robert Schlesinger / ZB / picture-alliance / dpa

BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag zu mehreren Gesundheitsgesetzen der Koalition Stellung genommen – mal zustimmend, mal kritisch.

» Versichertenentlastungsgesetz: Die Länderkammer hat mit ihrer Zustimmung zum VEG eine Grundsatzentscheidung der rot-grünen Regierung von 2005 revidiert. Damals war erstmals ein Sonderbeitrag nur für Arbeitnehmer von 0,9 Prozent eingeführt worden – der Prototyp des späteren Zusatzbeitrags. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, mit dem VEG sei „die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags Geschichte“. Dies stärke die „solidarische Ausrichtung“ der GKV. Die Mitglieder würden um rund acht Milliarden Euro entlastet.

» Pflegepersonalstärkungsgesetz: Zustimmung, aber auch Skepsis prägte die Aussprache, doch die Länder verzichteten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auf Wunsch der Länder sei auch ein Pflegepersonalquotient in das Gesetz aufgenommen worden und zwar in allen Abteilungen der Kliniken, lobte Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Gesundheitsministerin in Rheinland-Pfalz.

Das bringe Transparenz, welche Kliniken im Vergleich zum Pflegeaufwand viel oder wenig Personal einsetzen. Wenn man Vorgaben zur Personalbesetzung mache, müsse auch sagen, wo das Personal herkommen soll, meinte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Vor diesem Hintergrund biete das Gesetz an diesem Punkt „Scheinlösungen“.

Erreicht hat die Länderkammer im Gesetzgebungsverfahren, dass „bedarfsnotwendige“ Krankenhäuser auf dem Land ab dem Jahr 2020 insgesamt 50 Millionen Euro erhalten, um die Versorgung zu sichern.

» Terminservice- und Versorgungsgesetz: Der Bundesrat hat umfangreich zum TSVG Stellung genommen. Bätzing-Lichtenthäler lobte, dass die Länder künftig bei lokalem Versorgungsbedarf intervenieren können, auch wenn die Region insgesamt als überversorgt gilt. „Wir werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen“, sagte sie.

Die geplante Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für drei Arztgruppen bewerte sie „zumindest ambivalent“. Als Folge könnten weniger gut versorgte Regionen abermals das Nachsehen haben.

Das Gesetz wird Mitte Dezember erstmals im Bundestag beraten, ab 16. Januar ist dazu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant.

» Importquote für Arzneimittel: Die brandenburgische Landesregierung wirbt dafür, die Importquote für Arzneimittel abzuschaffen. Der Antrag wurde am Freitag an den Gesundheitsausschuss zur Beratung überwiesen. Die gesetzlich vorgegebenen Quote hat zur Folge, dass jede Apotheke fünf Prozent der Medikamente aus dem verschreibungspflichtigen Segment als Import abgeben muss.

Dieser Parallelhandel gehe mit „kaum nachvollziehbaren Vertriebswegen“ einher, sagte Landesgesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke). Der Import sei ein „Einfallstor für gefälschte Arzneimittel in die Lieferkette“, so die Ministerin.

Dieses Risiko stehe in keinem Verhältnis zu den vergleichsweise geringen Einsparungen von 120 Millionen Euro im Vorjahr. Durch Rabattverträge hätten die Kassen im gleichen Zeitraum vier Milliarden Euro sparen können. Bayern war 2016 mit einem ähnlichen Antrag noch in der Länderkammer gescheitert. Karawanskij zeigte sich überzeugt, dass es nach den jüngsten Skandalen um möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente an der Zeit sei, die Importquote zu streichen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die entschröderte GKV

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