BÄK plädiert für Änderungen am Transplantationsgesetz
Nach zwölf Jahren steht eine Überprüfung des Transplantationsgesetzes an. Sorgen bereitet Experten die neue EU-Richtlinie.
Veröffentlicht:BERLIN. Zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes in Deutschland haben Experten aus der Ärzteschaft sowie Vertreter von Bund und Ländern Möglichkeiten für eine Novellierung des Gesetzes ausgelotet. Auf einer Tagung der Bundesärztekammer herrschte Einigkeit, dass durch die Zuständigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung sich die Qualität der Transplantationsmedizin in Deutschland verbessert habe.
Allerdings bleibt die mit dem Gesetz erhoffte Steigerung der Organspenden weiter aus. Laut den aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stieg die Zahl der Spenden im vergangenen Jahr nur leicht (wir berichteten).
Als einen Grund dafür machte die Präsidentin der niedersächsischen Ärztekammer und Vorstandsmitglied der BÄK, Dr. Martina Wenker, die derzeit schwache Stellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken aus. "Wir brauchen da Kümmerer, die auch wirklich Zeit für diese Aufgabe haben", sagte sie in Berlin. Sie forderte, dass Mediziner für diese Aufgabe seitens der Klinikleitung freigestellt werden. In Heidelberg und Hamburg konnten in Zusammenarbeit mit Transplantationsbeauftragten die Organspenden verdoppelt werden.
Eine stärkere Stellung dieser Beauftragten befürworten auch die Länder sowie der Bund. Dr. Lars-Christoph Nickel, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium, forderte hier eine eindeutige Aufgabenteilung. Für ein neues Gesetz müsse auch über Sanktionsmöglichkeiten für die Krankenhäuser nachgedacht werden, die gestorbene und geeignete Patienten nicht zur Transplantation melden, so Enno Gosling vom niedersächsischen Gesundheitsministerium. Niedersachsen sitzt in diesem Jahr der Gessundheitsministerkonfrenz (GMK) vor.
Gosling plädierte dafür, das nach dem Tod gespendete Organ der Lebendspende vorzuziehen. Am entsprechenden "Subsidiaritätsprinzip" sei daher festzuhalten.
Für eine Wiederaufnahme der Diskussion, ob statt der bisher geltenden erweiterten Einspruchslösung eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, sah kaum ein Experte eine Chance. Bei einer Widerspruchslösung muss der Patient ausdrücklich eine Organentnahme ablehnen.
Sorgen bereitet der BÄK die geplante EU-Richtlinie zur Sicherheit und Qualität von Organen. "Es geht mit keinem Wort um den Organmangel", kritisierte Professor Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK.
BÄK-Vorstand Wenker ergänzte, es gehe der EU nicht um die Optimierung der Strukturen. Der Mangel an Organen werde damit zementiert und so mehr Bürokratie notwendig.