HIV-Tests

Steht ein Grundrecht auf der Kippe?

Sachsen-Anhalt will Blutabnahmen für HIV-Tests gegen den Willen der Patienten ermöglichen - zumindest in Gefahrensituationen. Die Aids-Hilfe warnt vor einem Bruch mit dem Grundgesetz. Das Gesundheitsministerium verweist auf die Infektionsgefahr.

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Blut für den Test: In Sachsen-Anhalt sorgt ein neues Gesetz für Aufregung.

Blut für den Test: In Sachsen-Anhalt sorgt ein neues Gesetz für Aufregung.

© Mathias Ernert

MAGDEBURG (zie). Aufruhr sorgt bei der Deutschen Aids-Hilfe ein in Sachsen-Anhalt geplantes Gesetz, das HIV-Tests künftig auch gegen den Willen von Betroffenen ermöglichen soll.

Nach erster Lesung wurde der Gesetzentwurf vom Landtag an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

"Die erste Lesung im Landtag ist ja erst der Beginn für eine intensive Diskussion und Beratung, bei der es bestimmt auch zu einer öffentlichen Anhörung aller Beteiligten kommen wird", so Holger Paech, Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Intention für die angestrebte Gesetzesänderung sei der bessere Schutz von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren oder sind.

Dazu gehörten Opfer von Gewalt- oder Sexualtaten, aber auch Polizisten und Rettungshelfer, die vor der Übertragung von Krankheitserregern wie HIV oder Hepatitis-Viren geschützt werden müssten.

Paech: "Für die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen ist die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers wichtig."

Ängste statt Erfordernisse?

Die Argumente von Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen Aids-Hilfe, dass ein solches Gesetz Grundrechte außer Kraft setze und damit die Tür für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen öffne, kann im Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts nicht nachvollzogen werden.

"Die angestrebte Neuregelung gilt dem Gesundheitsschutz. Hier wird nicht willkürlich agiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind konkret beschrieben", so Paech.

Niemand solle willkürlich zu Tests gezwungen werden. Lediglich die Annahme, dass eine Gefahr für Leib und Leben von einem Verursacher ausgehen könnte, rechtfertigten Tests und Untersuchungen auch gegen den eigenen Willen.

Es gelte der Grundsatz, dass nur dann untersucht werden darf, wenn das Ergebnis zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. "Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst", sagt Carsten Schatz.

"Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen."

Das in Sachsen-Anhalt geplante Gesetz sei nach seiner Ansicht jedoch eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. "Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig."

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