Meldepflicht

Amtsärzte drohen mit Staatsanwalt

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet zahlreiche Krankheiten und Erreger, die Ärzte und Labore melden müssen. Auf ihrem Kongress erinnerten die Amtsärzte: Wer nicht oder spät meldet, kann richtig Ärger bekommen.

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Auch bei Legionellen sieht das Infektionsschutzgesetz eine namentliche Labormeldepflicht vor.

Auch bei Legionellen sieht das Infektionsschutzgesetz eine namentliche Labormeldepflicht vor.

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MAGDEBURG. Nicht gemeldete Infektionskrankheiten erschweren nicht nur die Aufklärung von Ausbrüchen, schlimmstenfalls sorgen sie sogar für unnötige Todesfälle.

Auf der 64. Jahrestagung des Bundesverbands der Amtsärzte (BVÖGD) in Magdeburg gab es deswegen deutliche Kritik an teils massiven Defiziten beim Umgang mit der Meldepflicht. Manche der anwesenden Amtsärzte forderten bei Verstößen gegen diese Pflichten gar, den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen.

Welche gravierenden Auswirkungen nicht gemeldete Erkrankungen oder Infektionserreger haben können, machten die Amtsärzte an zahlreichen Beispielen fest: etwa aus Warstein im Kreis Soest. Dort gab es im Sommer 2013 einen großen Legionellenausbruch mit über 160 Erkrankten und drei Todesfällen.

Über eine mit Legionellen kontaminierte Kläranlage waren die Erreger in einen Fluss gelangt, aus dem ein Betrieb Wasser für seine Rückkühlanlage bezogen hat. So kamen die Erreger schließlich per Wasserdampf in die Luft und konnten zahlreiche Menschen in der Umgebung infizieren.

Als beim zuständigen Gesundheitsamt die ersten Meldungen atypischer Pneumonien eingingen, hatte in der Klinik noch niemand an eine Legionellendiagnostik gedacht.

Kurios im Nachhinein: Sehr wohl hatten die Ärzte bei der Therapie an Legionellen gedacht und unter anderem eine adäquate Antibiose bei den Patienten eingeleitet.

"Meldungen wurden gestapelt"

Neben der Labormeldepflicht für Erreger-Nachweise gelten laut Paragraf 6 IfSG auch für Ärzte einige namentliche Meldepflichten:

- Botulismus, Cholera, Diphtherie, CJK, Virushepatitis, HUS, hämorrhagisches Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis, Milzbrand, Mumps, Pertussis, Polio, Pest, Röteln, Tollwut, Typhus, Varizellen, Tuberkulose

- bestimmte Lebensmittelvergiftungen; Impfreaktionen über dem normalen Maß

- „bedrohliche Krankheiten“ und Erkrankungen, die einen epidemiologischen Zusammenhang vermuten lassen und eine Gefahr für die Allgemeinheit sein könnten.

Das Gesundheitsamt bat die Klinik schließlich, auf Legionellen zu untersuchen. Kurz darauf gab es laut dem damaligen Amtschef Dr. Frank Renken die ersten zwei "fraglich-positiven" Laborbefunde. An das Amt wurden sie aber nicht gemeldet.

Das war womöglich ein Verstoß gegen Paragraf 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der eine namentliche Labormeldepflicht für Legionella sp. vorsieht - und zwar binnen 24 Stunden seit der letzten IfSG-Novelle.

Selbst nach den ersten deutlich positiven Nachweisen nahm es das Kliniklabor offenbar noch nicht so ernst mit der Meldepflicht. "Die haben es mit den Meldungen etwas antiquarisch gesehen", sagte Renken auf dem BVÖGD-Kongress. "Die haben die Meldungen gesammelt, gestapelt und eine Woche später in den Briefkasten geworfen."

Erst drei Tage darauf lagen die Meldungen beim Amt - mit potenziell negativen Folgen für die Aufklärung des Ausbruchs.

Denn bleiben Cluster durch eine fehlende Meldung unentdeckt, kommen die Epidemiologen schlimmstenfalls zu falschen Hypothesen und suchen in der falschen Richtung. Bei den anwesenden Kongressteilnehmern löste diese Anekdote denn auch heftiges Kopfschütteln aus.

Gebäckstücke verbreiten HAV-Infektion

Dass es noch schlimmer kommen kann, zeigte in Magdeburg der Bericht eines Hepatitis-A-Ausbruchs in Niedersachsen. Dort hatten sich Ende 2012 über 80 Menschen mit Hepatitis-A infiziert.

Vehikel waren Gebäckstücke aus einer Bäckerei, in der eine zuvor an einer HAV-Infektion erkrankte Verkäuferin arbeitete. Die Frau war allerdings vier Wochen vor dem eigentlichen Ausbruch erkrankt.

Weil die Verkäuferin wegen eines Morbus‘ Crohn mit Kortison-Präparaten behandelt wurde, könnte sie die Viren somit deutlich länger ausgeschieden haben, als es normalerweise üblich wäre.

Das Problem für die Amtsärzte: Obwohl die HAV-Infektionen sowohl bei der Frau, die als Indexpatientin gilt, als auch bei weiteren späteren Erkrankten diagnostiziert wurden, erhielt das Gesundheitsamt keine Meldung.

Und für Virushepatitiden besteht nicht nur eine Labormeldepflicht, sondern auch eine namentliche Meldepflicht durch den Arzt. Dafür genügt schon allein der Krankheitsverdacht. Und auch hier muss die Meldung seit 2013 binnen 24 Stunden beim Amt eingegangen sein.

Anzeige bei Staatsanwaltschaft gefordert

Unter den Amtsärzten machte sich ob dieses Berichts beim BVÖGD-Kongress ziemlicher Unmut breit. Wenngleich das Gesundheitsamt im Heidekreis seinerzeit nicht gegen die Labore und Ärzte vorgegangen war, forderten manche Kongressteilnehmer in ähnlichen Fällen die direkte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Denn durch die fehlende Meldung habe der Ausbruch womöglich erst diese Dimension annehmen können. Eine Verletzung der Meldepflicht könnte deswegen sogar eine Körperverletzung darstellen und schlimmstenfalls zu unnötigen Todesfällen führen.

Im konkreten Fall aus Niedersachsen wäre eine frühe Meldung über die infizierte Verkäuferin noch aus anderen Gründen hilfreich gewesen: "Wenn der Arzt das gemeldete hätte, hätte man die Verkäuferin von Amtswegen sensibilisieren können", sagte ein Kongressteilnehmer.

Die Frau hätte dann von sich aus womöglich eine ganz andere Hygiene eingehalten, und idealerweise wäre so keines der Gebäckstücke je mit Hepatitis A kontaminiert worden. (nös)

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Positionspapier veröffentlicht

Amtsärzte: Pakt alleine macht den ÖGD nicht zukunftsfähig

Kommentare
Andreas Kaunzner 25.05.201412:09 Uhr

Kongressprogram erst lesen ;-)

Werter Kollege Schätzler,

im Rahmen des Kongresses in Magdeburg mit fast 700 Teilnehmern und mehreren parallelen Vorträgen war auch das von Ihnen angesprochene Thema Legionellen (wie auch in den letzten Jahren!) ein Thema. Man sollte sich also erst informieren, bevor man verurteilt. :-)
Das Programm finden Sie hier:
http://bvoegd.de/files/2014/04/bvoegd2014__Hauptprogramm.pdf

Zurück zum eigentlichen Thema:
der Hinweis das ein Verstoß gegen ein Bundesgesetz ggf. auch den Staatsanwalt auf den Plan rufen kann erscheint mit durchaus legitim.

Wenn (das) dies, bzw. der hier veröffentlichte und durchaus etwas pointiert geschriebene Artikel, zu einer solchen Reaktion führt zeigt, dass dies vielleicht auch sinnvoll war.

Nochmals die Grundaussage meines Kommentares (Titel:) "die partnerschaftlich kollegiale Unterstützung kommt sicher zuerst"
Darauf sollten wir uns konzentrieren.
Reden Sie mit Ihrem Gesundheitsamt!
Melden Sie früh und fragen Sie im Zweifelsfall auch mal telefonisch nach.
Sie werden (meistens) einen freundlichen und kompetenten Ansprechpartner vorfinden. Zumindest hoffe ich dies mit einer gewissen Berechtigung.

Dr. Thomas Georg Schätzler 20.05.201417:32 Uhr

Immer einen Plan ''B'' haben, ...

wenn man Kommentare schreibt: Natürlich gilt für Legionella sp. Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine namentliche Labormeldepflicht. Aber gilt für die örtlichen Gesundheitsämter nicht auch eine gesetzliche Pflicht zur Überwachung der örtlichen Wasser Ver- und Entsorgung? Müssten die Gesundheitsbehörden nicht nur mit Legionellen kontaminierte Kläranlagen systematisch detektieren? Damit p r ä v e n t i v verhindert wird, dass deren infektiöse Abwässer in einen Fluss gelangen, aus dem ein Betrieb Wasser für seine Rückkühlanlage bezieht, welche die Erreger dann wiederum per Wasserdampf in die Luft bringt und Menschen in der Umgebung infiziert?

D a s sind Fragen, denen man sich auf der 64. Jahrestagung des Bundesverbands der Amtsärzte (BVÖGD) in Magdeburg hätte stellen müssen. Es wäre auch im fortgeschrittenen EDV-Zeitalter nicht zu viel verlangt, sich über ein bundesweites Online-Meldesystem nach dem IfSG und eine 24-H-Hotline Gedanken zu machen? So könnten Eil-Meldungen über automatisierte Arztbrief-Funktionen zu den Landes- und Bundesgesundheitsämtern durchgewunken werden? Und dann müsste bei dem unübersichtlichen Bündel von harmlosen bis deletären Infektionskrankheiten einschließlich a l l e r sexuell übertragbaren Krankheiten (STD) und den unsagbar „bedrohlichen Krankheiten“ nicht endlich mal eine P r i o r i t ä t e n-Liste erstellt werden?

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Botulismus über HUS zu Pertussis und Varizellen oder gar Impfreaktionen zu gelangen, lässt auf eine völlig unzureichende Risiko-Stratifikation bzw. auf einen infektiologisch dilettierenden Bundesgesetzgeber schließen. Eine positiv stimmende, ärztliche Meldepflicht, die dem Prinzip "Belohnung statt Strafe" und der "Resozialisierung" säumiger Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis folgt, wäre statt dem Wink mit dem ''Zaunpfahl'', äh, Staatsanwalt allemal die pädagogisch wertvollste Lösung. In diesem Sinne immer auf der antiinfektiösen Seite,…

Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


Andreas Kaunzner 20.05.201413:19 Uhr

die partnerschaftlich kollegiale Unterstützung kommt sicher zuerst ...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie den Artikel aufmerksamer lesen steht da bei einem Beispiel das Wort "möglicherweise" bei Rechtverstoß. Und sie wissen auch, die freundliche Erinnerung eines Kollegen findet in dem von Ihnen geschilderten Alltag nicht immer Beachtung.
Sie wissen aber auch, dass manchmal in unser schnelllebigen Zeit eine „Headline“ durchaus mal griffiger formuliert sein muss um Aufmerksamkeit zu erheischen – „only bad news are good news“

Das diese „bad news“ nicht gleich Todesfälle sein sollten, daran abreitet der ÖGD!
Und werter Kollege Schätzler - das eine Erkennung eines Krankheitsausbruches und eines Infektionsweges im Rahmen einer epidemiologischen Aufarbeitung keinen Effekt hätte kann niemand ernsthaft behaupten. Ohne diese Erkenntnisse aus dem ÖGD und der Hygiene hätten wir keine Trinkwasserversorgung und unsere Lebenserwartung wäre viel kürzer.

Das die Amtsärzte – zu Recht – auf die Probleme einer raschen Meldung durch die Labore, Kliniken und Niedergelassenen hinweisen ist nur zu verständlich. Wir alle können uns noch gut an die massive Schelte der Amtsärzte – auch aus dem Kollegenkreis! – im Rahmen der EHEC-„Kriese“ erinnern. Da wurde das unzutreffende Bild gezeichnet, dass Befunde langfristig in den Ämtern gesammelt würden. Dabei war auch damals an einem Verzug der Meldung nicht selten ein den Gesundheitsämtern vorgelagerter Part beteiligt.
In den Gesundheitsämtern hat man aus dieser Situation gelernt und – dort wo es noch nicht optimal war – aufgerüstet, auch technisch. Meldungen sind heute von den lokalen Gesundheitsämtern in den Städten und Landkreisen über die Landesbehörden sehr rasch beim RKI.
Aber wann kommen Sie in das Gesundheitsamt? Wenn die Meldung einer Meningokokken-Erkrankung (und das nicht als Einzelfall) mehrere Tage von Klinik und Labor in das Gesundheitsamt brauchen, dann besteht eine konkrete Gefährdung durch eine verzögerte oder gar nicht mehr sinnvolle Prophylaxe der Umgebung!
Das Gesetz ist da dann auch sehr eindeutig und sieht eine unverzügliche (ohne schuldhafte Verzögerung) Meldung vor. Und eine verspätete Meldung lässt sich eben nicht mit der „Hektik und Überlänge einer hausärztlichen Praxis-Sprechstunde“, der mangelnden personellen Besetzung (darunter leidet der ÖGD ebenfalls massiv) und der Überlastung im Klinikalltag oder ähnlichem entschuldigen. In einem Labor gibt es durchaus Software, die bei einem Entsprechenden Befund das Fax an das Gesundheitsamt schon vorbereitet – oder auch direkt (nach Validierung) senden könnte. Auch da gibt es eigentlich keine Entschuldigung.
Was jetzt die – durchaus gegebene – Möglichkeit betrifft den Staatsanwalt einzuschalten, so ist dies meines Wissens bisher nicht geschehen und wird sicherlich – falls überhaupt – mit Augenmaß geschehen. Wenn aus dem Verzug eine konkrete Gefährdung entwickelt, die wohl auch konkret nachgewiesen werden müsste, dann ist das aber auch nicht nur denkbar sondern wahrscheinlich notwendig.

Denn die guten Worte, freundlich Erinnerungen und ein kollegialer Umgangston bringen, wie schon eingangs erwähnt, nicht immer den Erfolg.

Aber, eines ist auch klar: der ÖGD sieht sich als (gleichberechtigter) Partner im Gesundheitssystem. Jedoch wird an diese 3. Säule des Gesundheitssystemes manchmal wohl gar nicht und manchmal zu spät gedacht. Wenn wir das ändern wäre schon viel gewonnen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Andreas Kaunzner

Dr. Thomas Georg Schätzler 19.05.201415:11 Uhr

Amtsärzte-Drohung mit dem Staatsanwalt noch zeitgemäß?

Genau, Herr Kollege Dr. Andreas Rahn!

Bei uns in Dortmund befindet sich am Gesundheitsamt direkt in der City die Drogenberatungs- und Methadon-Ausgabestelle: Aufsuchende Sozialarbeit durch "Street-Worker", niedrig-schwellige Beratungsangebote, Betreuung und Unterstützung sind barrierefrei und strafbefreiend möglich. Bei-Konsum (Handel?) von legalen/illegalen Drogen, Alkohol o. ä. werden (stillschweigend) geduldet und führen auch als (relative) Kontraindikation nicht zum Ausschluss aus dem Methadon-Programm.

Wenn ich da auf dem Weg zur Praxis mit dem Fahrrad (bei schönem, trockenen Wetter und ohne absehbare Hausbesuche) längs komme, muss ich so manchem torkelnden Zeitgenossen präventiv ausweichen, um die Medien-Negativ-Schlagzeile zu vermeiden: "Böser, mit erfundenen Krankheiten hantierender Arzt überfährt arme, hilfsbedürftige Drogenabhängige mit schwerer Kindheitsanamnese, nur um weitere Behandlungsfälle zu generieren!"

Damit ich nicht missverstanden werde, ich behandle j e d e n Patienten gleich welcher Nationalität, Herkunft, Hautfarbe oder Religion o h n e Ansehen der Person. Bei einem wahnhaften Psychotiker, der mir in der Praxis unvermittelt die Nase blutig geschlagen hatte, weil ich die Stimmen aus dem Radio, die er zu hören überzeugt war, nicht sofort abstellen konnte, habe ich seinen handgeschriebenen Entschuldigungsbrief aus der LWL-Klinik akzeptiert und von straf-/zivilrechtlichen Maßnahmen abgesehen. Dasselbe haben übrigens auch die hinzugeeilten Polizeibeamten gemacht, deren Streifenwagen-Funkgerät er sofort demontieren wollte.

Bei meldepflichtigen Erkrankungen, die in der Hektik und Überlänge einer hausärztlichen Praxis-Sprechstunde, bei Parallel- und von GKV-Kassen gewünschten Zweitmeinungs-Behandlungen bzw. bei routinemäßigen Meldungen der Fachlabore schon mal untergehen können, sollen oder wollen uns dagegen ausgerechnet die Gesundheitsämter interkollegial v e r p f e i f e n???
Mir persönlich ist auch noch keine wissenschaftliche Studie bekannt gemacht worden, dass pönalisierende Meldepflichten von potenziell übertragbaren Krankheiten („communicable diseases“) überhaupt einen präventiven oder gar kurativen, infektiologisch messbaren Effekt haben könnten. Wir Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis haben auch gegenüber Dritten einen Anspruch auf empathische, kollegial-verbindliche und selbstachtende, respektvolle Umgangsformen, o h n e gleich mit dem Staatsanwalt zu drohen.

Ansonsten glaube ich, mein S...... pfeift! Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Andreas Rahn 19.05.201412:57 Uhr

Verhältnismäßigkeit beachten

Wenn in 2 Laboren - von wahrscheinlich mehreren 100 in ganz Deutschland - die Meldepflicht nicht beachtet wurde, so gebietet es die Verhältnismäßigkeit, die Reaktion auf die betreffenden Einrichtungen zu konzentrieren.
Den Impetus der Amtsärzte kann man nur begrüßen. Aber was ist sinnvoller:
a) den Betroffenen mit dem Staatsanwalt zu drohen oder
b) die Betroffenen darin zu unterstützen, dass sie es in Zukunft richtig machen?
Es wird so viel über Fehlerkultur in der Medizin geredet: kommen wir nicht mit Lösung b) weiter?

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