Organspende - wird die Vorabfestlegung zur Bürgerpflicht?
BERLIN (fst). Seit 1997 gilt im Transplantationsgesetz die erweiterte Zustimmungslösung, die der postmortalen Organentnahme enge Grenzen setzt. Viele Schwerkranke sterben jährlich auf der Warteliste für ein Organ.
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Kostbare Fracht: Eine Niere wird für den Transport vorbereitet.
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Jetzt zeichnet sich im Deutschen Bundestag breite Zustimmung zu einer Novelle des Gesetzes ab. Doch wie sollen die Bürger zu einer Entscheidung für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende bewegt werden?
Anhörung über ethische und rechtliche Aspekte
Lange haben Politiker aller Parteifarben gezögert, eine Reform des Transplantationsgesetzes anzugehen. Jetzt zeichnet sich über Fraktionsgrenzen hinweg dazu die Bereitschaft ab.
Am Mittwoch (29. Juni) hat der Gesundheitsausschuss 14 Sachverständige zu einer Anhörung über "ethische und rechtliche Aspekte von Organspenden" eingeladen.
Zwei Modelle im Widerstreit
Zur Diskussion stehen im Wesentlichen zwei Alternativen: Ein Modell, das auf eine Erklärungspflicht des einzelnen Bürgers über die Organspende abstellt sowie die sogenannten erweiterte Widerspruchslösung.
Die "Ärzte Zeitung" hat Vertreter dieser Positionen gebeten, ihre Haltung zu begründen.
Stefan Grüttner, Sozialminister in Hessen, votiert für die Widerspruchslösung: "Die Widerspruchslösung schränkt nicht die Selbstbestimmung unangemessen ein."
Dr. Martina Wenker, Kammerpräsidentin Niedersachsen und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, spricht sich für das Modell der Erklärungspflicht aus: "Eine Bereitschaft zur Organspende sollte nicht gesetzlich verordnet werden."
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