Organspende im Tiefflug

Hat die ganze Diskussion um das Transplantationgesetz der Organspende geschadet? Fakt ist: Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist 2011 deutlich gesunken. Zu den Gründen für den Rückgang gibt es eine Vermutung.

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FRANKFURT (HL). 1200 Menschen haben 2011 Organe gespendet. Das sind 7,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Zahl der gespendeten Organe ging um 7,1 Prozent auf 3.917 zurück.

Im nahezu gleichen Ausmaß sank auch die Zahl der Patienten, die aus dem Eurotransplant-Verbund ein Organ erhalten haben - nämlich auf 4.054.

Die Zahl der Menschen, die auf ein Organ warten, ist mit 12.000 allerdings dreimal so groß.

Mühsamer Weg zu mehr Organtransplantationen

Das geht aus der Jahresbilanz der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor. Deren medizinischer Vorstand, Professor Dr. Günter Kirste, nennt als Ursachen für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Organspenden und des Bedarfs unter anderem zunehmende Patientenverfügungen, in denen unspezifisch lebenserhaltende intensivmedizinische Interventionen bei infauster Prognose abgelehnt werden.

Möglicherweise werde dann auch zu früh eine palliativmedizinische Versorgung eingeleitet.

Ein weiterer Aspekt ist die in Deutschland noch nicht optimale Organisation des komplexen Procedere für die Organentnahme. Um die zu verbessern, haben Bundesgesundheitsministerium, die Stiftung Organtransplantation und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 2010 das Projekt "Inhousekoordination" gestartet. Ein erster Zwischenbericht liegt nun vor.

An dem Projekt nehmen 112 Unikliniken und Krankenhäuser mit neurochirurgischen Intensivstationen teil. Dort sind ein oder mehrere Ärzte dafür verantwortlich, den direkten Kontakt zur DSO zu halten und sich um die Berichte zur Organspendesituation in der jeweiligen Klinik, die quartalsweise zu erstellen sind, zu kümmern.

Vielfältige Einflussfaktoren analysiert

In einer zunächst retrospektiven Datenanalyse wurde ermittelt, ob es über die erkannten potenziellen und realisierten Spender hinaus ein zusätzliches Potenzial gibt. Ferner werden die vielfältigen Einflussfaktoren analysiert: Knowhow von Ärzten und Pflegepersonal, Engpässe bei den Mitarbeitern, frühzeitige Kontaktaufnahme zur DSO und Probleme beim Gespräch mit Angehörigen potenzieller Organspender.

Daraus werden krankenhausindividuelle Verbesserungsvorschläge abgeleitet, um die Kenntnisse von Ärzten und Pflegern sowie die organisatorische Struktur so zu verbessern, dass Spenderpotenziale besser ausgeschöpft werden.

Mit der Novelle zum Transplantationsgesetz, so hofft DSO-Vorstand Professor Günter Kirste, könnte die Inhousekoordination durch den dann vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten dauerhaft institutionalisiert werden.

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Kommentare
Lutz Barth 16.01.201206:12 Uhr

Bitte keine weitere "Ethikdebatte"!

Moderne Ethikdebatten zeichnen sich vornehmlich dadurch aus, dass diese in den Kernfragen höchst umstritten sind und eine Befriedung nicht zu erwarten ansteht, ja eigentlich nicht stattfinden kann, geht es doch stets um das vermeintlich höchste Gut des Menschen, das „Leben“, von dem behauptet wird, es sei nicht disponibel und damit keiner Wertung zugänglich.
Von daher nimmt es nicht wunder, dass auch derzeit die Debatte um die Organspende zu entgleiten droht und mit Verlaub, gerade Patienten- und Lebensschützer tragen mit ihren undifferenzierten Statements in ganz entscheidendem Maße dazu bei, dass hier mal wieder „ein Glaubenskampf“ geführt wird, der weder gewonnen noch verloren werden kann. Aufklärung ist in der Tat das Gebot der Stunde und die Frage, wann der Mensch denn nun endlich „tot“ sei, verliert dann an entsprechender Schärfe. Zu fragen allerdings ist, ob dies im Interesse der Kritiker der Organspende und de „Hirn-Tod-Konzept“ zu liegen scheint? Ich habe hier meine Zweifel, werden doch Fragen aufgeworfen, die unmittelbar mit dem „Recht zur Selbsttötung“ zusammenhängen und von daher eigentlich aus der Sicht der Patientenschützer- und Lebensschützerfraktionen das eigentliche Problem darstellen: Es geht darum, ob der zur Organspende bereite Patient selbst über seinen endgültigen Tod bestimmen darf und in diesem Sinne die Ärzteschaft als gute Mechaniker des Todes einen aktiven Beitrag leisten dürfen, da es darum geht, verwertbare Organe zu gewinnen und der Mensch per se nicht „tot“ sein darf. Nun – dies zu entscheiden, darf nach hiesigem Verfassungsverständnis der schwersterkrankte Patient und insofern scheitert die Organspende jedenfalls nicht (!) an einer Patientenverfügung, die hierauf bezogen lediglich einer Konkretisierung bedarf. Die Debatte könnte entkrampfter geführt werden, wenn und soweit das Selbstbestimmungsrecht der Organspender in den Fokus der Betrachtung gesellt wird. Der Mensch bestimmt über seinen (!) Tod und sofern er sich hierüber bewusst ist, kann er auch auf ein endgültiges wissenschaftliches Kriterium des medizinischen Todes verzichten und seine Erklärung auf Plausibilitäten ausrichten, die er für akzeptabel hält. Hierzu könnte dann auch das derzeitige „Hirn-Tod-Konzept“ zählen, mag dieses auch durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse modifizierbar sein oder werden.
Der parlamentarische Gesetzgeber scheint gut beraten zu sein, sich von dem Kantschen „Selbstentleibungs-Verbot“ zu distanzieren, denn in diesem Verbot ist der maßgebliche Grund für nahezu alle modernen Ethikdebatten zu erblicken. Das „Leben“ mag die vitale Basis für das Selbstbestimmungsrecht sein, aber mit Verlaub: Das Diktum Kants muss nicht in allen Konsequenzen befolgt werden noch orientiert sich hieran unser moderner Verfassungsverständnis vom dem nach der Würde des Menschen ranghöchsten Gut, namentlich dem Selbstbestimmungsrecht!

Dr. Karlheinz Bayer 12.01.201219:24 Uhr

die Gründe liegen woanders!

Es bleibt dabei, die Organspende hat einen Geburtsfehler.
Der Pferdefuß liegt in der bewußt falsch formulierten Annahme, man spende Organe von Verstorbenen. Auf einer Lüge kann man vertrauenswürdiges Gespräch mit Angehörigen und keine Organspende aufbauen.

Ja, Herrn Kirste gebe ich recht:
Die Menschen drücken mit ihren Patientenverfügungen Sorgen aus, die sich nahezu 1:1 auch in der Frage der Organspende wiederfinden. In beiden steckt ein großes Mißtrauen in eine inhumane, apparatebezogene Medizin.

Wesentlich erfolgreicher wäre ein Organspendegespräch, würde man von "dem Sterbenden" sprechen, der "noch zu Lebzeiten" und unter würdigen Bedingungen seine Organe Spenden würde. So eiert man mit einem Wischi-Waschi-Begriff namens "hirntot" zwischen dem Bett des noch Lebenden und dem Bett des schon Wartenden.

Das schafft kein Vertrauen.
Das schafft keine Spendebereitschaft.

Wenn man dann noch bedenkt, daß Herr Steinmeier, als der vielleicht prominenteste Protagonost der Organspende, ein Lebendspender ist, wie er eindeutiger nicht sein kann, wenn man bedenkt mit welch brachialer Gewalt man eine Zustimmungslösung erreichen will, etwa bei der Ausgabe des Führerscheins! dann müßte jedem einleuchten, wo die wirklichen Kommunikationsprobleme liegen.

Bei einem so ernsten Thema darf nicht gelogen und getrickst werden. Das ist die ganze Wahrheit. Und ich denke, die Spendebereitschaft wird in diesem Umfeld noch weiter sinken. Ich jedenfalls will keinen Ausweis mit mir tragen und rate auch anderen ab davon, in dem steht, daß ich im Fall meines Todes Organe spende, weil ich als Arzt genau weiß, daß ich nicht gestorben sein darf, wenn meine Organe brauchbar bleiben sollen.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

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