Organspende-Skandal
BÄK-Rolle in der Kritik
Der Organspende-Skandal zieht immer größere Kreise. Jetzt stehen die Richtlinien der BÄK in der Kritik. Staatsrechtler schlagen Alarm - und sind erschüttert über die Selbstverwaltung. Sie fordern eine staatliche Verteilung der Organe.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG (nös). Die mutmaßlichen Betrügereien von zwei Ärzten erschüttern das gesamte Organspendesystem in Deutschland.
Während das Vertrauen der Bürger bereits zu schwinden scheint, machen immer neue Hiobsbotschaften die Runde - und unweigerlich drängt sich mehr und mehr die Frage auf: Gehört nicht sogar das gesamte System auf den Prüfstand?
Verfassungsrechtler stellen derzeit genau das zur Diskussion - und sparen dabei nicht mit Kritik an den zentralen Akteuren, etwa der Bundesärztekammer. Dort soll es am Donnerstag ein Krisentreffen geben.
Den neuen Puzzlestein, der die Transplantationsaffäre am Dienstag angeheizt hat, lieferte ein Bericht der Zeitungen der DuMont-Gruppe (Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung et al.).
Gestützt auf eine Antwort von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) an den Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Harald Terpe berichteten die Blätter über einen drastisch gestiegenen Anteil des sogenannten beschleunigten Verfahrens bei Transplantationen.
Brisant: Beschleunigte Verfahren liefern - zumindest theoretisch betrachtet - eine Möglichkeit zur Manipulation und Umgehung der Wartelisten.
Dass der Bericht jetzt erschienen ist, mag dem guten Timing zu verdanken sein, denn die Antwort aus dem Gesundheitsministerium ist datiert mit dem 5. Juni dieses Jahres.
Dennoch sind die Zahlen alarmierend. Seit 2002 ist der Anteil der beschleunigten Verfahren drastisch angestiegen. Beispiel Pankreas: Hier machten 2011 die Transplantationen im beschleunigten Verfahren 43,7 Prozent von 173 Transplantaten aus - 2002 waren es gerade einmal 6,3 Prozent. Bei Lebern, Lungen und Herzen ist der Trend ähnlich.
Das Problem der Ischämiezeit
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Vermittlungsagentur Eurotransplant im niederländischen Leiden bemühten sich am Dienstag denn auch um Aufklärung und Schadensbegrenzung.
Beschleunigte Allokationsverfahren kommen immer dann zum Zuge, wenn der Verlust eines Organs droht. Üblicherweise werden Spenderorgane "primär patientengerichtet" vermittelt, wie es die BÄK betont - will heißen: über Scores wird der passende Empfänger ausgesucht.
Bei Leberspenden ist das der MELD-Score, das Model for End-stage Liver Disease, worüber mittels Leber- und Blutwerten die Schwere der Lebererkrankung des potenziellen Empfängers ermittelt wird (Quick, Crea, Bilirubin). Je höher der Wert, desto eher benötigt der Patient eine neue Leber.
Doch nicht selten kommt es vor, dass nach einer Organentnahme kein passender Empfänger ermittelt werden kann. Dann wird von Eurotransplant ein beschleunigtes Verfahren ausgelöst.
Das Gleiche geschieht, wenn drei potenzielle Empfängerkliniken (bei Nierentransplantationen fünf Kliniken) das Organ (anhand klinischer Parameter) ablehnen, kein passender Spender gefunden wurde oder der Spender unter die "erweiterten Spenderkriterien" fällt, also schon älter ist, Vorerkrankungen oder einen hohen BMI hat.
Auch eine steigende Ischämiezeit, also die Gefahr, dass das Organ absterben kann, kann zu einem beschleunigten Verfahren führen.
Dann wird versucht, das Organ regional zu vermitteln. Findet sich auch hier kein Spender, kann das Organ direkt in der Entnahmeklinik transplantiert werden. Eine Theorie: Ein mit krimineller Energie ausgestatteter Entnahmechirurg könnte diese Laborwerte und Ischämiezeit bewusst so beeinflussen, dass er das entnommene Organ in der eigenen Klinik verwenden könnte.
Auf die theoretische Missbrauchsmöglichkeit der Ischämiezeit hatte jüngst auch Dr. Theodor Windhorst, Mitglied in der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der BÄK, hingewiesen.
Wenngleich bislang solche Fälle nicht bekannt geworden sind, sollen vergangene Fälle jetzt unter anderem auf die Ischämiezeit hin untersucht werden.
Ältere und kränkere Spender
Dass das beschleunigte Verfahren zumindest ein Transparenz-Problem hat, wissen die Fachleute spätestens seit 2009. Damals hatte das Berliner IGES-Institut für die Bundesregierung die Wirkung des Transplantationsgesetzes untersucht.
Salopp resümierten die Autoren: "Kritisch gesehen wird die Transparenz der im beschleunigten Verfahren vermittelten Organe."
Also doch ein Einfallstor für Manipulation? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wiegelt ab: Dort sieht man "keine Umgehung der üblichen Allokationsregeln", wie es in der Antwort von Frau Flach heißt.
Die jetzt gemeldete Zunahme liege "an einem deutlichen Ansteigen des mittleren Spendenalters und der damit einhergehenden ausgeprägten Zunahme des Anteils der Spender mit erweiterten Spendekriterien."
Tatsächlich ist nach Zahlen der BÄK das mediane Spenderalter bei Leberspenden von 25 Jahren im Jahr 1990 auf 53 im Jahr 2010 gestiegen. Und auch die Zahl der Lebern von Spendern mit erweiterten Kriterien ist von 30 Prozent im Jahr 1997 auf 70 Prozent (2010) gestiegen.
Dennoch behält selbst BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery seine Bauchschmerzen. Zwar sei diese Regelung eingeführt worden, um eine "möglichst gute Ausnutzung" der Organe zu erzielen, sagte er dem "Tagesspiegel". Dies bedeute aber nicht, "dass uns die Dynamik dieser erleichterten Organvermittlung nicht erheblich irritiert".
Deutliche Kritik von Staatsrechtlern
Die Irritation spüren Verfassungsrechtler unterdessen auf einer ganz anderen Ebene - nämlich auf der des Grundgesetzes. Der Münsteraner Jura-Professor Thomas Gutmann hatte das bestehende Transplantationssystem jüngst als grundgesetzwidrig bezeichnet.
Gegenüber der "Ärzte Zeitung" erneuerte er nun seine Kritik an den Vergabekriterien: "Wesentlich sind normative, vor allem rechtliche Kriterien. Diese hätte der Bundestag festlegen müssen. Aber die Parlamentarier wollten nichts entscheiden, sie haben das Problem vielmehr an die Ärzte abgeschoben."
Gutmann spielt damit auf die Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 an. Damals hätte das Parlament bei den Regelungen deutlich weiter gehen müssen, kritisiert er.
Denn: "Medizinische Fakten können die Frage, wer leben darf und wer sterben soll, nicht beantworten." Schließlich sei die BÄK "bei der Festlegung der Verteilungsregeln weitgehend an die Stelle des Gesetzgebers getreten, ohne hierzu demokratisch legitimiert zu sein".
Schlimmer noch: Die BÄK treffe in ihren Transplantationsrichtlinien Grundentscheidungen, "die über Leben und Tod von Patienten bestimmen".
Gutmann: "Dadurch wird eine angemessene Diskussion der normativen Fragen der Zuteilung von Lebenschancen bei der Organverteilung von vorneherein unmöglich gemacht. Die Entscheidungen der Bundesärztekammer sind normativ willkürlich."
Ein Skandal als Ventilfunktion
Unterstützung erhält Gutmann von dem Kölner Staatsrechtler Professor Wolfram Höfling. Der sagte jüngst der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit Blick auf Eurotransplant: "Es geht hier um Leben und Tod, und das kann man nicht einer unreglementierten Selbstverwaltung überlassen."
Hier habe man es mit privatrechtlich agierenden Akteuren zu tun, die weder demokratisch legitimiert noch hinreichend kontrolliert seien.
Höfling in der FAZ: "Die Verantwortlichen werden alles daran setzen, wie das der Präsident der Bundesärztekammer formuliert hat, diese fundamental missverstandene Form von 'Selbstverwaltung‘ aufrecht zu erhalten."
Und: "Zum Beispiel sagt man jetzt, ab sofort wird man vier Augen draufsehen statt mit zweien, aber es sind eben genau die vier Augen, die schon im System sind und nicht etwa externe Kontrollen."
Auch Gutmann sieht die Rolle der BÄK eher kritisch: Der jetzige Skandal erlaube "Akteuren wie der Bundesärztekammer, die Teil des Problems sind, sich als Aufklärer darzustellen", sagte er der "Ärzte Zeitung".
Der Skandal habe deswegen vielmehr eine Ventilfunktion: "Wenn sich der Neuigkeitswert erschöpft hat, werden die strukturellen Missstände unvermindert andauern. Das System wird genauso weiter funktionieren wie bisher, solange der Gesetzgeber nicht reagiert."
Staatliche Verteilung gefordert
Tatsächlich hatte BÄK-Präsident Montgomery jüngst davor gewarnt, die Selbstverwaltung zu beschränken. Beim Skandal von Göttingen und Regensburg handele es sich um ein Versagen Einzelner.
Montgomery nahm später auch die Strafverfolgungsbehörden in Bayern in die Kritik. Die hätten nach dem Bericht der Prüfkommission von 2006 nicht ausreichend Konsequenzen gezogen und "versagt".
Höfling sagte dazu in der FAZ: "Immer dann, wenn bei so kritischen Anlässen grundsätzlich nachgedacht wird, kommt aus der Ärzteschaft der Hinweis, ihr macht unser Selbstverwaltungssystem kaputt. Diese unverfrorene Einschätzung, dass man glaubt, die Zuteilung von Lebenschancen und das Aussprechen von Todesurteilen hätte etwas mit Selbstverwaltung zu tun, das erschüttert mich wirklich."
Gutmann würde die Verantwortung für Transplantationen sogar in andere Hände legen wollen: "Mit Blick auf das Regelungsgewirr, das wir jetzt haben, glaube ich: Wir brauchen, wie die Schweiz und Frankreich eine zentrale Bundesbehörde zur Verteilung von Organen." Dann wäre seiner Ansicht nach klarer, wer die Verantwortung trägt.
Mit ähnlichen Worten äußerte sich am Mittwoch der unparteiischen Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), Josef Hecken, in der FAZ: Es bleibe die "Frage, ob eine Stiftung der richtige Rechtsrahmen dafür ist", sagte er mit Blick auf die DSO.
Hecken: "Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass die Verfahren von einer staatlichen Stelle gesteuert und überwacht werden, die auch über ein Sanktionsinstrumentarium verfügt und hoheitliche Kontrollrechte hat."
Auch in der Politik macht sich derweil der Unmut bemerkbar. Die Linken-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler sagte am Dienstag: "Offenkundig ist die Organspende bei der Deutschen Stiftung Organspende, Bundesärztekammer und Eurotransplant nicht in den allerbesten Händen."
Nun müsse sich das Parlament mit "geeigneteren Formen" der Organisation und Kontrolle beschäftigen.
Selbst in der Koalition ist der Unmut nicht zu überhören. "Die Transparenz des Vergabeverfahrens, die bisherigen Kontrollmechanismen und die weiteren Abläufe müssen einer kritischen Prüfung unterzogen werden", sagte die Organspende-Expertin der FDP-Fraktion Gabriele Molitor.
Wenn die Ermittlungen und Beratungen zeigen, "dass weitere Regelungen notwendig sind, werden wir die notwendigen Initiativen ergreifen", sagte sie - mit Betonung auf das beschleunigte Verfahren.
BÄK-Präsident Montgomery hat derweil in der "Bild-Zeitung" vom Mittwoch angekündigt, am Donnerstag mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und anderen Experten über die Vergabepraxis zu beraten.
Eine Woche später will er sich mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) beraten, "ob wir bei der schnellen Organ-Zuteilung neue Regeln brauchen."