Transplantation

BÄK-Richtlinien sollen unter die Lupe

Das Transplantationsgesetz im Umbruch: Innerhalb von einem Jahr könnte es zum vierten Mal geändert werden - jetzt wegen der BÄK-Richtlinien. Auch eine neue Strafvorschrift ist möglich.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Ein neues Organ wartet auf seinen Einsatz: Die Richtlinien für die Transplantation sollen künftig strenger kontrolliert werden.

Ein neues Organ wartet auf seinen Einsatz: Die Richtlinien für die Transplantation sollen künftig strenger kontrolliert werden.

© Mathias Ernert

BERLIN. In der Politik zeichnen sich weitere Konsequenzen aus den Transplantationsskandalen ab. Gesundheitspolitiker aus allen Bundestagsfraktionen haben sich am Freitag auf eine erneute Änderung des Transplantationsgesetzes, kurz TPG, verständigt.

Kern des Kompromisses ist ein Genehmigungsvorhalt für die Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) durch das Bundesgesundheitsministerium. Die Neuregelung soll noch in dieser Legislaturperiode zustande kommen. Dem Konsens waren monatelange Verhandlungen der Fraktionen vorangegangen.

In Zukunft müsste die BÄK den Plänen zufolge ihre Richtlinien nach Paragraf 16 des TPG vom Ministerium genehmigen lassen. Damit gäbe es erstmals eine Rechtsaufsicht für die medizinsichen Vorgaben zur Hirntodfeststellung, Wartelistenführung und Organtransplantation.

Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte sich in der "Ärzte Zeitung" bereits dafür ausgesprochen. Die Grünen hatten diese Regelung zur "Conditio sine qua non" für einen Kompromiss gemacht.

Mehr Sanktionsmöglichkeiten

Sie erhoffen sich davon künftig bessere Sanktionsmöglichkeiten bei Richtlinienverstößen, wie sie mutmaßlich in Göttingen, Regensburg und München begangen worden sein sollen.

Die BÄK wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht zu dem Vorhaben äußern. Sie will "zunächst die Ergebnisse prüfen".

Teil des jetzigen Kompromisses ist offenbar auch eine neue Strafvorschrift für Manipulationen der Wartelisten. Sie könnte an das bestehende Verbot des Organhandels in oder neben den Paragrafen 17 des TPG eingeführt werden.

Die Reform müsste als Änderungsantrag im sogenannten "Omnibusverfahren" an ein laufendes Gesetzesvorhaben angehangen werden. Möglich wäre dies etwa mit der dritten AMG-Novelle, dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG), dem Präventionsförderungsgesetz oder dem geplanten "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung".

Alle Vorhaben befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren und sollen noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden.

Außerdem soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, in den kommenden drei Jahren Jahresberichte zur Organspende vorzulegen. Dazu reicht bereits ein Beschluss des Parlaments.

Terpe: Ein Korridor für Gesetzesänderungen

Zudem könnte es noch in dieser Legislaturperiode eine Expertenanhörung im Bundestag geben. Dort soll geklärt werden, ob die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie die Kommissionen in der Transplantationsmedizin einen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus erhalten sollten.

In dieser Frage herrscht ein Dissens zwischen Koalition, SPD und Ärzteschaft auf der einen sowie der Opposition auf der anderen Seite. Grüne und Linke hatten eine entsprechende Reform unlängst in zwei parlamentarischen Anträgen gefordert.

Der Wunsch nach dieser Anhörung wurde nun dem Vernehmen nach auf Bitten der Grünen aufgenommen. Schwarz-Gelb ist der Oppositionspartei damit offenbar ein Stück entgegengekommen. Ohnehin dürfte zumindest dieses Thema in der noch laufenden Legislatur nicht mehr in ein Gesetzesvorhaben münden.

Dennoch zeigen sich vor allem die Grünen zufrieden: "Die Beharrlichkeit von uns hat sich gelohnt", sagte Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe der "Ärzte Zeitung".

Endlich sei ein "Korridor für eine Gesetzesänderung" geöffnet, weil man sich auf Teile aus dem Antragsentwurf des Ministeriums verständigt habe, die Gesetzeskraft werden können.

Mitte dieser Woche waren erste Reformvorschläge aus dem Gesundheitsministerium bekanntgeworden, die aus den gemeinsamen Sitzungen der Fraktionspolitiker in den vergangenen Monaten entstanden sind.

Kritik am "Schaufensterantrag"

Neben dem jetzt konsentierten Genehmigungsvorbehalt sollte zunächst auch die Einrichtung eines nationalen Transplantationsregisters geprüft werden.

Allerdings müssten dazu die Ergebnisse des Gutachtens vom BQS-Institut abgewartet werden. Gesundheitsminister Bahr hatte dieses Gutachten für die Erstellung eines Transplantationsregisters allerdings erst Ende April in Auftrag gegeben, Ergebnisse sollen erst im Dezember vorliegen.

Damit würde die gesetzliche Neurreglung in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr in Kraft treten können. Die Grünen kritisierten den Entwurf deswegen als reinen "Schaufensterantrag".

"Wir sind zu sehr in Zeitverzug", sagte Grünenpolitiker Terpe. "Da hätten wir schneller sein können." Nach seiner Einschätzung sprechen sich jedoch alle Fraktionen für das Register aus, weswegen es in der kommenden Legislaturperiode wieder auf der Agenda landen könnte.

Eine greifbare Chance auf eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislatur sieht auch Terpes Parteikollegin Biggi Bender: "Es sieht ganz gut aus", sagte sie der "Ärzte Zeitung". Man habe bewusst die strittigen Punkte offen gehalten. Aber: "Die Verhandlungen sind noch nicht zu Ende."

Lob aus der Koalition

Und auch aus der Koalition kommen optimistische Töne. "Ich wünsche mir, dass wir noch vor der Sommerpause zu einem gemeinsamen Antrag kommen", sagte die Berichterstatterin der FDP, Gabriele Molitor, der "Ärzte Zeitung".

Die Forderungen von Grünen und Linken seien "gar nicht so weit entfernt" von den Vorstellungen der Koalition. Molitor: "Wir haben unseren Arm ausgestreckt."

Schwarz-Gelb bildet in Sachsen Organspende regelmäßig eine große Koalition mit der SPD. Bundesweit bekannt ist der Schulterschluss der Fraktionschefs Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Volker Kauder (CDU) aus dem Jahr 2011. Damals warben beide für einen fraktionsübergreifenden Kompromiss in Sachen Neuregelung der Organspende.

Grüne und Linkspartei fordern hingegen deutlich weitergehende Schritte für eine Reform des deutschen Transplantationswesen. In zwei getrennten Anträgen hatten sie unlängst etwa mehr staatliche Kontrolle gefordert. Beide Initiativen fanden allerdings keine Mehrheit.

FDP-Politikerin Molitor fordert deswegen: "Wir sollten alle politisch an einem Strang ziehen. Das Thema ist nicht geeignet für Parteigezänk." Es gehe darum, das Vertrauen der Bürger in die Organspende zurückzugewinnen.

Unions-Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) fand am Freitag sogar lobende Worte: "Die Fachpolitiker der Grünen haben sich konstruktiv eingebracht und den gemeinsamen Antrag mitgetragen", sagte er in Berlin.

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