Hirntoddiagnostik

Neurologen fordern Neurologen

Hat die Hirntoddiagnostik ein Problem? Ein Zeitungsbericht hatte das suggeriert. Deutschlands Neurologen halten die Hirntodfeststellung jedoch für "eine der sichersten Diagnosen". Die Fachgesellschaften fordern aber eine neue Vorgabe.

Veröffentlicht:
Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland eine der sichersten Diagnosen in der Medizin, so Neurologen.

Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland eine der sichersten Diagnosen in der Medizin, so Neurologen.

© psdesign1 / fotolia.com

BERLIN. Deutschlands Neurologen und Neurochirurgen fordern - indirekt - eine Erweiterung der Richtlinien zur Hirntodfeststellung. Künftig sollte bei der Diagnostik "mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin und Hirntoddiagnostik beteiligt sein", forderten drei Fachgesellschaften am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme in Berlin.

Hintergrund für den Vorstoß ist eine neuerliche Debatte über vermeintliche Probleme bei der Hirntoddiagnostik. Mitte Februar hatte die "Süddeutsche Zeitung" über acht Richtlinien-Verstöße zwischen Anfang 2011 und Anfang 2013 in Bayern und Nordrhein-Westfalen berichtet.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hatte die Zahlen bestätigt. Allerdings seien keinen lebenden Menschen Organe entnommen worden, teilte die DSO weiland mit. Bei den genannten Fällen sei der Hirntod im Nachhinein sicher festgestellt worden.

Die genannten Fälle machten weniger als ein Prozent der damaligen Fälle mit Hirntoddiagnostik aus.

"Eine der sichersten Diagnosen in der Medizin"

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und die Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) verweisen nun darauf, dass die Feststellung des Hirntods nach den hierzulande gültigen Regularien "eine der sichersten Diagnosen in der Medizin" sei. In ihrer Stellungnahme erinnern sie an die Bestimmungen in der einschlägigen Richtlinie der Bundesärztekammer.

Allerdings fordern die drei Gesellschaften eine Erweiterung der Bestimmungen. Künftig solle "zumindest einer" der Untersucher ein Neurologe oder Neurochirurg sein.

Der müsse nicht nur langjährige Erfahrung in der Intensivmedizin haben, sondern auch regelmäßige und praktische Erfahrung bei der Hirntodbestimmung nachweisen können.

Bislang sehen die Richtlinien lediglich vor, dass die Untersucher über "mehrjährige Erfahrung" in der Behandlung von Intensivpatienten "mit schweren Hirnschädigungen" haben müssen. (nös)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Richard Barabasch 06.03.201413:16 Uhr

Hirntod-Diagnostik-Herumgeeiere

Was soll denn das Herumge-eiere um den Hirntod ? Offenbar beweisen, dass es eben doch Fragen gibt. Gut - aber was ist bewiesen, was nicht ? Dass Organe ausschließlich an lebendigen Menschen entnommen werden dürfen - fraglos bewiesen. Damit das geschehen kann, braucht "man" (bei noch belebender Energie im Leib eines potentioellen Spenders) eben dessen Hirntod - damit er nichts merkt bei der Entnahme seiner als spendenwürdig beurteilten Organe. Ist bewiesen, dass es dazu einer Narkose bedarf ? Manche als spendenwürdig Erklärte merkten offenbar, dass eine ärztliche Kollagenschaft sich an ihnen zu schaffen machte. Also gibt''s da noch ''was zu beweisen. . . . Nämlich dem Grunde nach, dass dieser spendenwürdige Mensch Tat-sächlich tot ist. Was ist "tot" ?
Tot ist "frei von belebender Energie" - darüber sollte doch übergreifender und bewiesener Konsens bestehen ! Und eben genau an diesem (Kairos-) Punkt enstehen alle unbewiesenen Fragen und zu beweisenden Antworten - und "die Leute auf der Strasse" merken und fühlen das genau. Denn, wenn keine belebende Energie mehr in einem Menschenleb ist dieser definitionsgemäß "tot", dann aber ist er nicht mehr als Organspender geeignet, weil gestorben, per definitionem. Also darf der potentielle Organspender nicht "tot" sein - aber NACH der Organentnahme ist er es: totsicher. Erst die Organentnahme führt zum sicheren Tod, der dann auch korrekt per Leichenschau festgestellt und dem Amt mit Uhrzeit und allem drum und dran zur standesamtlichen Dokumentation gemeldet wird. Nicht VOR deer Organentnahme ! Also muss ein spendenwürdiger Mensch leben, lebendig sein, VOR der Organentnahme, ohne Leichenschauschein also; das ist auch bewiesen. Denn nur ein Untoter taugt als Organspender. Es geht also um den Beweis, dass etwas ist, was nicht ist, odeer darum zu beweisen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, oder: dass nicht sein darf, was nicht sein kann. Manche nennen das "die Quadratur des Kreises". Alle wissen: DAS ist das Problem als bislang unbeantwortete Frage, die auch NIE eine Antwort finden wird -Hirntodgefasel hin, oder her. Ein Mensch, der organspendenwürdig ist muss eben noch lebendig OHNE Leichenschauschein sein, hinterher ist er es - lebendige Paarig-Organspender ausgeschlossen, üblicherweise.
Klartext: es geht denjenigen, die die Organentnahme wollen AUSSCHLIESSLICH um eine Diskussion um Lebenswertigkeit, oder Lebensunwertigkeit eines kranken Menschen - sonst um gar nix. Diese Ehrlichekit und Diszipliniertheit des Denkens und Argumentierens sollten sich all jene antun - der Korrektheit der Wissen-Schaft-lichkeit halber,
meint
Dr. Richard Barabasch

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025