Sozialgericht verdammt Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher
Transparenzberichte über Pflegeheime sind rechtswidrig, urteilt das Sozialgericht Münster.
Veröffentlicht:KÖLN (iss). Die Veröffentlichung der Transparenzberichte über Pflegeheime im Internet ist rechtswidrig. Die abqualifizierende Bewertung der Pflegequalität durch Pflegenoten führe die Verbraucher in die Irre und verletze das Recht der Heimträger auf Berufsausübungsfreiheit, hat das Sozialgericht Münster (SG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Gericht hat wegen der Bedeutung des Verfahrens die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Die Entscheidung aus Münster ist nach Angaben des Sozialgerichts die erste bundesweit in einem Hauptsacheverfahren. Bislang gab es bereits einige - widersprüchliche - Entscheidungen in Verfahren über einstweilige Anordnungen gegen die Veröffentlichung der Transparenzberichte (wir berichteten).
Ein Pflegeheim aus dem westfälischen Borken hatte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichts geklagt. Das Heim war nach der Qualitätsprüfung durch den MDK auf der Schulnotenskala mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden.
"Eine im Internet veröffentlichte, umfassende und fortwährende hoheitliche Bewertung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen durch Noten berührt intensiv und nachhaltig die Berufsausübungsfreiheit der Einrichtungsträger", entschieden die Richter. Sie übten sehr grundsätzliche harte Kritik an der Systematik des sogenannten Pflege-TÜV.
Die in der "Pflege-Transparenzvereinbarung stationär", die die Basis für die Transparenzberichte darstellt, festgehaltenen Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, die von Pflegeheimen erbrachten Leistungen und ihre Qualität zu beurteilen. Das gelte vor allem für die Ergebnis- und Lebensqualität. "Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar", so die Richter. Sie gehen noch weiter: "Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher."
Das Gericht bemängelt zudem, dass die Pflegenoten vor allem die Qualität der Dokumentation beurteilen, nicht aber das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen. "Solange aber Kriterien überhaupt noch nicht entwickelt worden sind, die das Potenzial haben, zuverlässig Aussagen über die Qualität von Pflege machen zu können, kann die Veröffentlichung von Pflegenoten nicht rechtmäßig sein", urteilte das Gericht.
Az.: S 6 P 111/10