Hautkrebs-Screening

Die Datenlage ist miserabel

Der Evaluationsbericht zum Hautkrebs-Screening gibt allenfalls Einblicke in die Qualität der Früherkennungsuntersuchung. Die Datenlage ist schlecht und Konsequenzen für die Zukunft sind strittig.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Gemeinsame Bundesausschus hat den Evaluationsbericht zum Hautkrebs-Screening jetzt veröffentlicht.

Der Gemeinsame Bundesausschus hat den Evaluationsbericht zum Hautkrebs-Screening jetzt veröffentlicht.

© 35007 / iStock

BERLIN. Mit dem 2008 als Kassenleistung eingeführten Hautkrebs-Screening für Versicherte ab 35 Jahren ist die Entdeckungsrate maligner Hauttumore verbessert worden.

So stieg die Zahl der in den Krebsregistern des Robert Koch-Instituts dokumentierten Hautkrebsfälle stärker, als dies anhand der Tendenz der Vorjahre zu erwarten gewesen wäre.

Das geht aus dem Evaluationsbericht zu der Früherkennungsuntersuchung hervor, die der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag veröffentlicht hat.

Vor der offiziellen Publikation des Berichts hatte das ARD-Magazin "Kontraste" kritisch über den Nutzen des Screenings berichtet. Es sei "offenbar nutzlos", hieß es in dem TV-Magazin.

Nutzen des Screenings unklar

Tatsächlich lässt die Evaluation des BQS-Instituts in Düsseldorf, das vom GBA beauftragt wurde, viele Schlussfolgerungen nicht zu. Beispiele:

Das betrifft etwa den Einfluss der Früherkennungsuntersuchung auf die Mortalität. Untersucht wurden nur die Jahre 2009 und 2010, also direkt nach dem Start des Screenings. Zu wenig, um Auswirkungen auf Todesfälle erfassen zu können, hieß es.

Laut den BQS-Autoren ist auch eine Abschätzung des Nettonutzens des Screenings nicht sicher möglich. Sie gehen davon aus, dass die Zahl der in der Dokumentation erfassten "positiven Befunde eine Überschätzung des Screeningsnutzens darstellt".

So ist beispielsweise unabhängig von den Screening-Daten die Zahl der in epidemiologischen Krebsregistern dokumentierten Hautkrebsfälle zwischen 2008 und 2009 um knapp 6000 Fälle gestiegen.

Nicht beantwortet werden können schließlich auch Fragen zur Häufigkeit und zu den Folgen falsch-negativer Befunde: Diese ist dann bedeutsam, wenn der Patient bedingt durch das anlasslose Screening sich früher hat untersuchen lassen - und nicht erst aufgrund einer Hautveränderung.

Dann wird er aufgrund des falsch-negativen Befunds in falscher Sicherheit gewogen und geht womöglich erst sehr viel später wegen der Hautveränderung zum Arzt. Für diese Patientengruppe hätte das Screening dann eine negative Wirkung.

Überweisung - und was dann?

Weitere Einschränkungen der Evaluation ergeben sich daraus, dass Versorgungsabläufe nicht nachvollzogen werden können. Hier klaffen geradezu Lücken in der Datendokumentation.

Der Übergang des Patienten vom hausärztlichen Screening zum Dermatologen ist nahezu eine Blackbox.

Im Jahr 2009 wurde bei rund 142.500 hausärztlichen Patienten ein Verdacht auf Hautkrebs diagnostiziert. Andererseits wurden rund 262.200 Patienten im gleichen Jahr auf Überweisung beim Dermatologen vorstellig.

Hinweise zum Delta von 120.000 Personen liefert die Evaluation nicht.

Weitere Beispiele für Datenlücken: Bei bis zu einem Drittel der Patienten wurde nach der positiven Verdachtsdiagnose des Dermatologen keine Biopsie oder Exzision dokumentiert.

Die Hypothese, dass diese Patienten möglicherweise direkt zur onkologischen Therapie überwiesen wurden, "reicht als Erklärung vermutlich nicht aus", heißt es im BQS-Gutachten.

Man dürfe, so kommentiert der GBA, nicht davon ausgehen, dass keine Abklärungsdiagnostik vorgenommen wurde. Man müsse viel mehr von einer "unvollständigen Dokumentation ausgehen".

Umgekehrt haben Dermatologen bei zwei Prozent der Screeningteilnehmer, bei denen kein Krebsverdacht geäußert wurde, dennoch eine Biopsie vorgenommen.

Und dieser förderte in sechs bis sieben Prozent dieser Fälle tatsächlich einen positiven Krebsbefund zutage.

GBA will "prüfen"

Was folgt aus der Evaluation? Der GBA hat den Unterausschuss Methodenbewertung beauftragt, Konsequenzen für die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zu "prüfen".

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hatte das Screening im Vorfeld der Kritik etwa durch "Kontraste" verteidigt.

Er argumentierte, es gehe neben der Senkung der Mortalität "in weitaus mehr Fällen um die Vorverlegung des Diagnosezeitpunktes und damit um eine Verminderung der Zahl von ausgedehnten und schwer belastenden Operationen."

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