Neue Verordnung
Legionellen-Gefahr soll gesenkt werden
Das Bundesumweltministerium legt einen Verordnungsentwurf für Verdunstungskühlanlagen vor.
Veröffentlicht:BERLIN. Verdunstungskühlanlagen sind als Verursacher zahlreicher Legionelleninfektionen erkannt worden.
Experten machen den Betrieb solcher Anlagen für mindestens acht Krankheitsfälle der vergangenen Jahre mit tödlichem Ausgang verantwortlich, gehen aber von einer noch höheren Dunkelziffer aus.
Durch eine neue Verordnung will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) deshalb nach eigenen Angaben einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen sicherstellen.
Vorfall in Warstein 2013
Vor zwei Jahren forderten die Bundesländer von der Bundesregierung eine neue Verordnung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit neuen Verpflichtungen für die Betreiber.
Die Betreiber sollen ihre Anlagen künftig regelmäßig prüfen, reinigen und warten lassen. Auch sollten Vorgaben zur maximal zulässigen Belastung mit Legionellen gemacht werden.
Ein erster Entwurf dazu sei jetzt den betroffenen Kreisen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Anhörung zugesandt worden.
Verdunstungskühlanlagen, unter anderem auch Kühltürme und Nassabscheider, können, so das BMUB, legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen können.
Legionellen-Ausbruch in Ulm/Neu-Ulm 2010
In Deutschland wurden bisher mehrere größere, von entsprechenden Anlagen verursachte Legionellen-Ausbrüche dokumentiert; zwei davon mit Todesfällen. Außerdem Warsteiner Fall forderte im Januar 2010 in Ulm/Neu-Ulm ein Legionellen-Ausbruch 65 Erkrankungsopfer und fünf Tote.
Ziel der Verdunstungskühlanlagenverordnung sei es, einen hygienisch einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Zugleich werde die Basis für eine umfassende Kenntnis der Standorte von Verdunstungskühlanlagen geschaffen. Der Entwurf basiere auf einem Konzept gestufter Betriebskontrollen.
Zunehmende Abweichungen vom ordnungsgemäßen Betrieb führen somit zur Intensivierung der Eigen- und Fremdkontrolle und zu einer Verdichtung zu ergreifender Maßnahmen, bis hin zur Gefahrenabwehr und direkter Beteiligung der Behörden.
Der Entwurf sehe keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, die Behörden hätten aber im Einzelfall die Option, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Der Bundesrat muss dem Entwurf zustimmen. (maw)