Bundestherapeutenkammer

Psychotherapeuten beklagen zu lange Wartezeit nach Akutbehandlung

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine Reform der Bedarfsplanung, die dringend notwendig wäre, damit Patienten nicht monatelang auf eine Psychotherapie warten müssen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Immer noch viel zu lange müssen Patienten nach einer Akutbehandung warten, bis sie dauerhaft psychotherapeutisch versorgt werden.

Immer noch viel zu lange müssen Patienten nach einer Akutbehandung warten, bis sie dauerhaft psychotherapeutisch versorgt werden.

© pressmaster / fotolia.com

BERLIN. Ein erstes Gespräch mit dem Psychotherapeuten, eine schnelle Akutbehandlung: Das alles klappt seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vor einem Jahr recht gut. Nach einer aktuellen Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) konnte die Wartezeit auf ein erstes Gespräch im Vergleich zu 2011 von 12,5 auf 5,7 Wochen verkürzt werden. Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten gelingt es sogar, innerhalb von vier Wochen einen ersten Termin zu vereinbaren.

Auch bei den Akutbehandlungen läuft es leidlich gut. Sie schaffen laut BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz ein "rasches Hilfsangebot" für Patienten, die auf eine Richtlinienpsychotherapie nicht warten können. Im Schnitt dauert es drei Wochen bis zu einer Akutbehandlung. 66 Prozent der Therapeuten bieten sie sogar innerhalb von zwei Wochen an.

Weiter lange Wartezeiten

An den Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung hat die neue Richtlinie jedoch so gut wie nichts geändert. Betrugen diese im Jahr 2011 nach einer BPtK-Untersuchung 23,4 Wochen, so sind es jetzt im Schnitt immer noch 20 Wochen. Das sei inakzeptabel, so Munz, vor allem weil die Gefahr bestehe, dass sich Erkrankungen chronifizieren, wenn sie nicht behandelt werden.

"Es muss jetzt dringend etwas passieren", sagte der BPtK-Präsident. Als ersten Schritt, um die Wartezeiten wenigstens auf vier Monate zu verkürzen, schlägt die Kammer vor, mindestens 7000 zusätzliche psychotherapeutische Praxissitze zu schaffen. Ihren Berechnungen zufolge würde dieser Zuwachs Mehrausgaben von 500 Millionen Euro verursachen. Der steigende ambulante Bedarf müsse beim Zuwachs der Gesamtvergütung natürlich berücksichtigt werden. Die Kassen dürften sich einer "dringend notwendigen Weiterentwicklung" der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht verweigern, so Munz.

In einem zweiten Schritt muss laut BPtK die Bedarfsplanung so grundlegend reformiert werden, dass die Wartezeit auf eine Behandlung auf höchstens vier Wochen verringert werden kann. Obwohl der Gesetzgeber schon zum 1. Januar 2017 eine neue Bedarfsplanung gefordert habe, habe der GBA bisher noch nicht einmal ein Konzept vorgelegt. Wichtigster Baustein einer neuen Bedarfsplanung ist nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer die Schaffung einer bundeseinheitlichen Verhältniszahl. Die bisherige Annahme der Bedarfsplanung, dass auf dem Land deutlich weniger Psychotherapeuten nötig sind als in den Großstädten, ist laut Munz "nachweisbar falsch". Auch die "bizarre" Planung im Ruhrgebiet müsse beendet werden.

Regionale Flexibilität gefordert

Da psychische Erkrankungen überall ungefähr gleich häufig seien, sei überall dieselbe Zahl von Psychotherapeuten je Einwohner zuzulassen, sagte der BPtK-Präsident. Verteile man die aktuell zugelassenen Therapeuten gleichmäßig, komme man auf ein Verhältnis von 3300 Einwohnern je Psychotherapeut. Um Unterschieden bei der Sozialstruktur der Bevölkerung gerecht zu werden, müsse die Bedarfsplanung aber auch die Möglichkeit bieten, die Zahl der Psychotherapeuten regional anpassen zu können. Um kurzfristig Abhilfe bei der Beschaffung von Therapieplätzen leisten zu können, schlägt die Kammer zudem vor, auch Privatpraxen in das Angebot der Terminservicestellen mit einzubeziehen. An privatärztliche akkreditierte Praxen könnten Patienten vermittelt werden, wenn eine Therapie dringend notwendig ist und innerhalb von vier Wochen kein freier Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder ambulant in einem Krankenhaus verfügbar ist.

Lesen Sie dazu auch: 1 Jahr Richtlinienreform: KBV lobt schnellen Terminservice der Psychotherapeuten

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