Techniker Krankenkasse

HzV-Vertrag mit neuen Ziffern für Prävention

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BERLIN. Der Deutsche Hausärzteverband und die Techniker Kasse haben ihren Hausärztevertrag renoviert. Geöffnet worden ist die Teilnahme nach Angaben der Vertragspartner für angestellte Hausärzte. An der Vereinbarung nach Paragraf 73b SGB V nehmen bundesweit rund 8600 Hausärzte und über 300.000 TK-Versicherte teil. Der Vertrag war erstmals zum 1. Oktober 2011 aufgelegt worden, seine Laufzeit ist unbefristet. Der überarbeitete Vertrag startet zum 1. April, die Vergütungsregelungen gelten bis Ende Juni 2020.

Neue Leistungselemente enthält die HzV insbesondere bei der Palliativbehandlung und bei der Prävention. So wird beispielsweise der Hausbesuch bei Palliativpatienten zusätzlich mit einem Zuschlag von 20 Euro gefördert. Neuer Bestandteil des Vertrags ist das Hautkrebsscreening, das als Einzelleistung mit 22,53 Euro vergütet wird. Auch die Krebsfrüherkennung ist als neue Einzelleistung aufgenommen worden (Frauen: 18,95 Euro, Männer: 15,06 Euro). Die Gesundheitsuntersuchung für Versicherte über 36 Jahre – sie kann alle zwei Jahre abgerechnet werden – wird dem Hausarzt mit 45 Euro honoriert.

Wie schon bisher ist eine Honorar-Obergrenze vereinbart. Danach soll ein durchschnittlicher Fallwert von 76 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal nicht überschritten werden soll, anderenfalls erfolgt eine Kürzung der Pauschale P2. (fst)

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