Kritik an Sterbehilfe-Kongress in Zürich

ZÜRICH (dpa). Sterbehelfer aus zahlreichen Ländern sind am Dienstag in Zürich zu einem umstrittenen Weltkongress zusammengekommen.

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Die Vertreter von 55 Organisation, die sterbenskranken und lebensmüden Menschen Unterstützung zur Selbsttötung anbieten, wollen sich nach Angaben des gastgebenden Schweizer Vereins Exit bis zum 18. Juni über Strategien und Erfahrungen austauschen.

Zu einem öffentlichen Debattentag am 15. Juni hat sich auch die Justizministerin der Schweiz, Simonetta Sommaruga, angesagt. Sie spricht zum Thema "Wie viel Selbstbestimmung am Lebensende? - Das Schweizer Modell".

In der Alpenrepublik wird aktive Sterbehilfe geduldet solange sie nicht im Sinne des Strafgesetzes "aus selbstsüchtigen Beweggründen" erfolgt.

Am Rande der Veranstaltung wollen vor allem kirchliche Gruppen gegen die im internationalen Vergleich als besonders liberal geltendeSchweizer Sterbehilfe-Praxis protestieren.

Auch in Deutschland ist der Kongress der "World Federation of Right-to-Die Societes, WFRtDS" (Weltvereinigung der Gesellschaften für das Recht zu sterben) bereits im Vorfeld kritisiert worden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "erschreckenden Signal gegen Mitmenschlichkeit und gegen das Leben" und warnte vor einer "Kommerzialisierung des Sterbens".

In der Bundesrepublik kritisieren derzeit Ärzte-Funktionäre und die katholische Kirche angebliche Pläne von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), in einem neuen Gesetz ähnlich wie in der Schweiz zwar kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, Freitod-Unterstützung aus uneigennützigen Motiven jedoch zu tolerieren.

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Kommentare
Ludwig A. Minelli 14.06.201206:36 Uhr

Unwissenheit bei der DPA

Die Deutsche Presse-Agentur DPA behauptet in dieser Meldung, in der Schweiz sei "aktive Sterbehilfe" legal. Wieder einmal ein Belege dafür, dass Journalisten über alles schreiben und von nichts etwas verstehen. "Aktive Sterbehilfe" heisst im Strafrecht "Tötung auf Verlangen", und die ist in der Schweiz (in Art. 114 StGB) genauso verboten wie in Deutschland. Was in der Schweiz jedoch genauso erlaubt ist wie in Deutschland, ist Beihilfe zum Suizid (in der Schweiz nur, wenn dies nicht aus "selbstsüchtigen Beweggründen" geschieht. Was den Unterschied zu Deutschland ausmacht: In der Schweiz dürfen Ärzte dazu das Medikament Natrium-Pentobarbital in hoher Dosierung verschreiben. In Deutschland ist dies nicht zulässig.

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