Sterbehilfe
Bahrs Rückendeckung für Leutheusser
Alles richtig gemacht? Lob von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für seine Kollegin aus dem Justizressort. Ihre Pläne für ein Gesetz machten Ärzte ausdrücklich nicht zu Sterbehelfern, sagte Bahr - und kontert die heftige Kritik.
Veröffentlicht:BERLIN (af). Das Gesundheitsministerium stellt sich hinter den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe.
Es sei nicht das Ziel des Entwurfs, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen, sagte Bahr der "Passauer Neuen Presse". Der aktuelle Gesetzentwurf liegt der "Ärzte Zeitung" vor.
Bahr reagierte mit seiner Solidaritätsbekundung auch auf die massive Kritik von Bundesärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Der hatte gefordert, den Passus aus dem Entwurf wieder zu streichen, mit dem Ärzte und Pflegekräfte womöglich straffrei gestellt werden könnten, wenn sie einem nahestehenden Sterbewilligen beim Suizid hälfen.
Montgomery nannte diese Privilegierung von Ärzten in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung "völlig überflüssig".
Damit werde Ärzten und Pflegern explizit gestattet, Patienten, zu denen sie ein besonderes persönliches Verhältnis haben, beim Suizid zu unterstützen.
Dies sehen Daniel Bahrs Beamte und wohl auch der Minister selbst anders: Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte nicht für die Hilfe zur Selbsttötung eines sehr nahe stehenden Menschen belangen zu wollen, sei gerechtfertigt, geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Gesundheitsministerium zum Entwurf beim Justizministerium abgegeben hat.
Zöller: Unsicherheit durch Ausnahmen
Zumal sich für Ärzte nichts ändere. Auch ihr Berufsrecht bleibe unangetastet, heißt es im Justizministerium.
Ziel sei ausschließlich die Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung des Suizids wie die des ehemaligen Hamburger CDU-Senators Roger Kusch. Das ärztliche Berufsrecht verbietet Ärzten in Paragrad 16 die Beteiligung an Suiziden.
Der Gesetzentwurf erlaube nicht mehr Sterbehilfe, sondern schaffe mehr Straftatbestände, widerspricht Leutheusser-Schnarrenbergers Staatssekretär Max Stadler.
Neu sei, dass der bestraft werden solle, der mit der Beihilfe zum Suizid fortlaufend sein Geld verdiene.
Dann solle man es auch dabei belassen, meint dazu hingegen der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU). Zusätzliche Ausnahmeregelungen schüfen Rechtsunsicherheit.
Unterdessen hat auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (ebenfalls CSU) den Gesetzentwurf abgelehnt. Straffreiheit für Ärzte dürfe es nicht geben, lautet ihre Position.
Eine kuriose Wende: Denn noch vergangene Woche kursierte eine Stellungnahme aus ihrem Ministerium, in der deutlich mehr Freiheiten bei der Beihilfe zur Selbsttötung verlangt wurde.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase zwischen den Ministerien. Verantwortlich zeichnet das Justizministerium (BMJ). Noch in diesem Jahr solle er dem Kabinett vorgelegt werden, so ein BMJ-Sprecher.