Kommentar zu Belgiens Sterbehilfe-Pläne

Legalisierter Tabubruch?

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Das ist keine leichte Aufgabe für die Mediziner, die in der kommenden Woche im belgischen Senat Rede und Antwort stehen werden. Sie müssen ihre Einschätzung zu der Frage abgeben, ob die aktive Sterbehilfe künftig auf Minderjährige ausgedehnt werden soll.

Nach Medienberichten gibt es eine politische Mehrheit für dieses Ansinnen. In unserem Nachbarland ist die aktive Sterbehilfe seit zehn Jahren erlaubt. Wie in den Niederlanden steigt die Inanspruchnahme auch in Belgien von Jahr zu Jahr. Dort sind im vergangenen Jahr pro Tag vier Menschen durch die Hand eines Arztes gestorben.

Sicher wird sich keiner dieser Mediziner die Entscheidung leicht gemacht haben. Auch den Politikern, die jetzt die aktive Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ausdehnen wollen, wird es in erster Linie darum gehen, in Einzelfällen extremes Leid abzuwenden.

Dennoch zeigt die Entwicklung in Belgien, welche Gefahr mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einhergeht. Denn es bleibt nicht bei der ursprünglich vorgesehenen Eingrenzung auf absolute Ausnahmen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Wenn die aktive Sterbehilfe als normal angesehen wird, könnte die Suche nach Alternativen erlahmen. Sie sollte aber gerade für Ärzte an erster Stelle stehen.

Lesen Sie dazu auch: Belgien: Sterbehilfe auch für Minderjährige?

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.02.201314:50 Uhr

Utilitaristischer Populismus?

Wie weit ist das von Humanmedizin und ärztlichem Handeln entfernt? Wer Euthanasie als aktive, vorsätzliche Sterbehilfe fordert, muss eigenständige Berufs- und Tätigkeitsbeschreibungen für ihren Vollzug liefern.

Denn Ärztinnen und Ärzte setzten sich bei ihrem todbringenden Handeln evtl. dem Vorwurf aus, Rechte auf informationelle Selbstbestimmung beschnitten bzw. bei Demenzkranken oder Minderjährigen etwa über deren Köpfe hinweg nach reinen Nützlichkeitserwägungen willkürlich entschieden zu haben.

"Ausreichende Urteilsfähigkeit" ist übrigens bei schweren Demenzerkrankungen ein waghalsiger Widerspruch. Besonders bedenklich sind auch krasse Unterschiede bei der Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe zwischen Flamen (60% der Bevölkerung) und Wallonen (40%) in Belgien: Bei 1432 nach aktiver Sterbehilfe Gestorbenen waren 1156 Flamen und 276 französischsprachige Wallonen. Dies ist hochgradig verdächtig für einen sozialpsychologisch determinierten, subtilen Selektionsdruck. Damit steht der Vorwurf eines möglicherweise utilitaristischen Populismus im Raum.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Ludwig A. Minelli 12.02.201308:29 Uhr

Ein Menschenrecht!

Was in Belgien beabsichtigt ist, ist nicht ein "legalisierter Tabubruch", sondern Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieses höchste europäische Gericht hat am 20. Januar 2011 im Urteil Haas gegen die Schweiz festgehalten, dass es das Recht jedes Menschen ist, selber darüber zu entscheiden, wann und wie er sterben will. Eine Einschränkung eines solchen Menschenrechts, etwa durch eine Altersgrenze, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der betroffene Mensch urteilsfähig ist. Der Vorgang in Belgien zeigt, in welchem Masse die Bundesrepublik Deutschland rückständig ist: da will die Bundesregierung sogar ein Gesetz gegen Organisationen beschliessen lassen, welche Sterbewillige beraten - und zwar zuerst immer, indem geklärt wird, ob Hilfe zum Weiterleben möglich ist. Die deutsche Politik ist durch den unverhältnismässigen Einfluss der beiden christlichen Grosskirchen, die etwa 33 % der Krankenhausbetten in Deutschland betreiben, in dieser Frage um Jahrhunderte im Rückstand; die Bevölkerung nicht. Die fordert mit Mehrheiten um die 80 % endlich vernünftige Sterbehilfe, und ein erheblicher Teil der Ärzteschaft wäre damit einverstanden. Der Widerstand ist ökonomischer Natur: Krankenhausbetten müssen rentieren, und Suizidversuchs-Prophylaxe, wie sie etwa von DIGNITAS geleistet wird, reduziert Umsätze in Krankenhäusern. Weil weniger gescheiterte Suizidpatienten mit schweren Verletzungen anfallen, gibt es weniger zu tun. Das muss mit den Mitteln der durch Dogmen leicht zu täuschenden Politik verhindert werden.

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