Kommentar zur Sterbehilfe
Parallele Versorgungswelten
In der Debatte um Sterbehilfe gibt es zwischen Deutschland und Frankreich viele Parallelen. Aktive Sterbehilfe ist diesseits und jenseits des Rheins verboten, passive Hilfe ist erlaubt, die damit verbundenen Handlungsoptionen werden aber von Ärzten in Frankreich extrem restriktiv genutzt.
Auch in Deutschland müssen sich Ärzte - ob zurecht oder zu unrecht - zuweilen diesen Vorwurf gefallen lassen.
Dogmatische Befürworter einer aktiven Sterbehilfe - um weitere deutsch-französische Parallelen zu nennen - erwecken oft den Eindruck, alle Widersprüche rund ums Sterben würden sich in Luft auflösen, wenn der Rechtsanspruch erst einmal festgeklopft worden sei.
Bei einem anderen Thema allerdings halten sie sich mit Kommentaren vornehm zurück - dem Kampf um ein würdiges Sterben zu Hause. In Frankreich bemüht man sich bisher mit mäßigem Erfolg, diesen Anspruch durchzusetzen.
In Deutschland gibt es darauf seit mehr als sechs Jahren sogar einen Rechtsanspruch. Er ist aber längst noch nicht flächendeckend umgesetzt - und das ist ein Skandal.
Sterben zu Hause, professionell betreut bis zum letzten Atemzug, und das ohne Giftpille - offenbar kein Thema für dogmatische Befürworter einer aktiven Sterbehilfe. Dieser Rechtsanspruch interessiert sie nicht die Bohne.
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