Bundestag

Sterbehilfe-Debatte gewinnt an Fahrt

Ein Gesetzentwurf aus dem Herbst 2012 befeuert die gerade anlaufende Meinungsbildung im Bundestag. Er setzt auf ein umfassendes Verbot der Sterbehilfe.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Ein Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

Ein Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

© Geatan Bally / dpa

BERLIN. Befürworter einer strengen Regelung der Sterbehilfe versuchen, mit einem Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode die Meinungsbildung zu prägen.

Danach soll nicht nur die gewerbsmäßige Suizidbegleitung, sondern jede Form der "selbstsüchtig motivierten Anstiftung oder Beihilfe sowie die Werbung für Selbsttötungen" mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Eigentlich haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, sich bis zu einem Jahr Zeit zu nehmen, um eine Meinungsbildung im Bundestag zu organisieren.

Mit einem ausformulierten Gesetzentwurf, der aus dem November 2012 stammt, hat der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe Tempo in die Debatte gebracht.

Ursprünglich formuliert hat der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung den zwölfseitigen Entwurf als Reaktion auf den als "liberal" geltenden Gesetzentwurf der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Ihr Plan, nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, ging Hüppe und anderen Kritikern aus dem konservativen Flügel in der Union nicht weit genug.

Entwurf blieb in Schublade

Weil die frühere schwarz-gelbe Koalition sich nicht einigen konnte und das Gesetzesvorhaben Anfang 2013 auf Eis gelegt wurde, blieb Hüppes "Alternativ-Entwurf" in der Schublade - bis jetzt. Hüppe schlägt vor, jedes organisierte und "auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Handeln" in der Suizidbeihilfe strafrechtlich zu erfassen.

Damit soll vermieden werden, dass formal gemeinnützigen "Sterbehilfevereinen" ein "gewerbsmäßiges" Vorgehen in der Regel schwer nachzuweisen sein dürfte. Weiterhin warnt Hüppe, keineswegs jede "normale", nicht gewerbsmäßige Suizidhilfe sei "von Mitleid und Nächstenliebe getragen".

Bestraft werden soll zudem mit bis zu zwei Jahren Haft, wer "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften Werbung zur Förderung von Selbsttötungen betreibt". Die "allgemeine gesellschaftliche Meinungsbildung" über das Thema Suizidbeihilfe werde von dieser Strafvorschrift nicht erfasst, heißt es.

Mit Blick auf Familienangehörige, Ärzte und Pflegende wird klargestellt: "Die individuelle, einzelfallbezogene und nicht von eigennützigen Erwägungen getragene Mitwirkung an einer Selbsttötung wird nicht kriminalisiert."

Warnung vor Abgrenzungsfragen

Die frühere schwarz-gelb geführte Bundesregierung hatte im Herbst 2012 in ihrem Gesetzentwurf vor weitergehenden Regelungen gewarnt.

Allein die Absicht, auch die auf Wiederholung gerichtete Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen, führe zu schwierigen Abgrenzungsfragen im Hinblick auf weiterhin zulässige Formen der Sterbehilfe: "Etwa wenn eine Ärztin einer Intensiv- oder Schwerstkrankenstation oder ein Hausarzt ausnahmsweise und mehr als einmal eine solche Hilfe anbietet."

Auch der Versuch, nur Vereinigungen die Gewährung von Suizidhilfe zu versagen, wurde im Regierungsentwurf unter Verweis auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts abgelehnt: "Denn was dem Einzelnen erlaubt ist, kann dem Verein nicht verboten werden."

Das geplante Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe dürfte einmal mehr - ähnlich wie bei der Patientenverfügung -  eine Grundsatzdebatte über die Selbstbestimmung des Menschen und ihre Grenzen nach sich ziehen.

Hüppe schlägt in seinem Entwurf schon einmal Pflöcke ein: Es könne "regelmäßig nicht von einem ‚frei verantwortlichen‘ Selbsttötungsentschluss" bei Suizidanten ausgegangen werden, schreibt er.

Aus dem Verfassungsrecht lasse sich kein "Recht auf Selbsttötung" ableiten, die Straflosigkeit des Suizids "bedeutet keine rechtliche Anerkennung".

Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht

Ins Rollen gebracht hat die Debatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Er hatte Anfang Januar ein umfassendes Verbot der organisierten Sterbehilfe als Ziel ausgegeben.

Da der Koalitionsvertrag keine Festlegung enthält, war klar, dass ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments kommen muss.

In einem Namensbeitrag für die "Kirchenzeitung des Erzbistums Köln" hat Gröhe seine Auffassung präzisiert. Es geht ihm "nicht um die Stigmatisierung der Selbsttötung".

Das Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht mache es möglich, "Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens" abzubrechen, "wenn dies dem Willen des Patienten entspricht".

Hingegen führten organisierte Angebote der Selbsttötung "zu einer Bewusstseinsverschiebung in der Bevölkerung über den Wert des Lebens insgesamt", so Gröhe.

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Kommentare
Lutz Barth 10.02.201406:06 Uhr

Das "ethische Gewissen der Union" regt sich!

Mit Verlaub: Auch Hubert Hüppe muss es daran gelegen sein, hierzulande für eine Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und der Gewissensfreiheit einzutreten.

Es gibt letztlich keine Pflicht zum Leid tragen, und zwar ungeachtet der „segensreichen“ Palliativmedizin und irgendwelcher katholischer Zentraldogmen, die allein mit Hinweis auf die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit Bestand haben, im Übrigen aber nicht den rechtsethischen Standard unseres Grundgesetzen „beugen“, mag dies auch dem Wunsche so mancher Glaubenskrieger (auch im Gewande eines Arztkittels) entsprechen.

Die Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe ist bedauerlicherweise rückwärtsgewandt: der Diskurs der letzten Jahrzehnte belegt eindrucksvoll, dass eigentlich nichts Neues in der Debatte zu Tage gefördert wird. Geflissentlich werden die bisherigen Debatten ausgeblendet und keiner mag sich mehr daran erinnern, dass hierzulande auch die Ethikräte durchaus für eine Liberalisierung eintreten, so auch mit Blick auf den Berufsstand der Ärzteschaft.

Weshalb nun Hüppe „idealerweise“ auch noch ein konkretes Verbot der Suizidassistenz für die Ärzteschaft für sinnvoll erachtet, bleibt ein (offenes) Geheimnis, leistet er doch mit einer solchen unsinnigen Forderung dem Sterbehilfetourismus weiterhin Vorschub.

War es nicht der Arzt Michael de Ridder, der den Sterbehilfevereinen Dilettantismus vorgeworfen hat?

Und in der Tat: Nicht wenige Ärzte votieren für eine Liberalisierung der Sterbehilfe-Regelungen (auch im ärztlichen Berufsrecht) und halten die Verbotsnorm für ein ethisches Zwangsdiktat der BÄK, die diese Verbotsnorm initiiert hat. Idealerweise sollte der parlamentarische Gesetzgeber – wenn überhaupt – ein Sterbehilfe-Gesetz verabschieden, bei dem auch Ärztinnen und Ärzte bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten Menschen assistieren dürfen. Den Ärztekammern wäre dann die „schwere Last“ der ethischen Grundorientierung über ihre Mitglieder genommen, mal ganz davon abgesehen, dass eine ethische Gleichschaltung der gesamten Ärzteschaft doch eher ein Armutszeugnis ist, welches sich insbesondere die BÄK ausgestellt hat.

Die erneute Debatte sollte sich ganz zentral auf die Innenperspektiven der Schwersterkrankten und Sterbenden fokussieren und da sind doch denn einige aktuelle Stellungnahmen eher von untergeordneter Bedeutung, zumal diese von zunehmender Intoleranz, aber eben auch schlichter Unkenntnis geprägt sind.

Ärztefunktionäre, aber auch Theologen und Philosophen sollten „nur“ von dem reden, wovon sie etwas verstehen: Verfassungsrecht jedenfalls scheint nicht ihre „Domäne“ zu sein und von daher ist es langsam mehr als nur nervig, wenn Dünnbettbohrer ihre ewig gestrigen Sonntagsreden schwingen.

Unsere Gesellschaft benötigt weder einen katholischen noch einen arztethischen Katechismus sui generis, um sich zum Selbstbestimmungsrecht und weiterer, zentraler Freiheitsrechte gerade der schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu bekennen. Eine Gesellschaft, in der Schwersterkrankte zum Leiden verdammt sind, ist weit davon entfernt, als eine humane Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Vielleicht macht es Sinn, „einfach“ mal eine offizielle Volksbefragung durchzuführen, damit auch den „Glaubenskriegern“ und „Moralisten“ nochmals deutlich wird, dass auch hierzulande die Bürgerinnen und Bürger durchaus willens sind, Fragen am Lebensende in alleiniger Verantwortung zu entscheiden.

Es ist geradezu unsäglich, wenn eine handverlesene Gruppe von Oberethikern meint, uns ihre Kultur des Lebens überstülpen zu können.


Hubert Hüppe, der gelegentlich als „das ethische Gewissen des konservativen Flügels der Union“ bezeichnet wird (so Heike Haarhoff, Redakteurin der TAZ), hat nun seinen „Gesetzentwurf“ aus der Schublade geholt, der strenger wohl nicht sein kann. Eigentlich fehlt „nur“ noch, dass die Suizidenten für ihr begangenes „Unrecht“ auch noch bestraft werden - sofern frei

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