Tötung auf Verlangen
Mehr Fälle in Holland
In den Niederlanden ist die Zahl der Fälle "aktiver Sterbehilfe" 2014 um zehn Prozent auf 5306 gestiegen.
Veröffentlicht:DEN HAAG. In den Niederlanden ist die Zahl der nach "aktiver Sterbehilfe" getöteten Menschen im vergangenen Jahr auf 5306 gestiegen. Das entspricht einer Zunahme von zehn Prozent im Vergleich zu 2013, haben die fünf regionalen Prüforganisationen in ihrem Jahresbericht bekannt gegeben.
2010 waren noch 3136 Fälle offiziell gemeldet worden. Die "Regionale Toetsingscommissie" soll überwachen, ob bei den gemeldeten Fällen die Vorgaben des seit 2002 gültigen Sterbehilfe-Gesetzes eingehalten wurden. Ein Verstoß ist bei vier der 5306 Meldungen festgestellt worden.
In fast 95 Prozent der Fälle (5033) handelte es sich um Tötung auf Verlangen durch den Arzt, bei den übrigen Fällen ging es um Beihilfe zum Suizid. Tötung auf Verlangen ist in Deutschland strafbar und wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.
Vor allem Hausärzte
Ganz überwiegend sind es Hausärzte gewesen, die die Patienten auf ihren Wunsch hin getötet haben (4678). In weiteren 175 Fällen war dies ein - nicht näher bezeichneter - medizinischer Spezialist in einer Klinik.
227 der beteiligten Ärzte waren mit einer sogenannten "Lebensende-Klinik" (Stichting Levenseinde Kliniek) verbunden. Das sind von Sterbehilfeorganisationen unterstützte Teams, die Patienten aufsuchen, wenn ihr Hausarzt eine Tötung auf Verlangen ablehnt.
Die große Mehrzahl der betroffenen Patienten hat Krebs gehabt (73 Prozent), rund 300 mehr als 2013. 247 Patienten, die um Sterbehilfe baten, hatten kardiovaskuläre Erkrankungen. Keine Zunahme im Vergleich zu 2013 hat es bei Patienten mit Demenz (81) und mit psychischen Erkrankungen gegeben.
So waren bei Demenz im Jahr zuvor 97 Meldungen registriert worden, die Zahl der psychiatrisch Erkrankten ist mit 42 (2013) praktisch stabil geblieben. Die "aktive Sterbehilfe" bei Patienten mit diesen Erkrankungen wird in den Niederlanden heftig diskutiert. Auffällig ist, dass bei psychisch Kranken in 19 Fällen ein mit der "Lebensende-Klinik" verbundener Arzt tätig wurde (Demenzkranke: bei 14 von 81 Patienten).
Sterbehilfeorganisation "besorgt"
Die einflussreiche Sterbehilfeorganisation NVVE (160.000 Mitglieder) zeigte sich "besorgt" über den Rückgang der Fälle von "aktiver Sterbehilfe" bei demenziell und psychisch Erkrankten. Sie forderte von Ärzten die Bereitschaft, sich auch dieser "komplexen Fälle" anzunehmen.
In Deutschland diskutiert der Bundestag Anfang November über vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe. Nach einem dieser Entwürfe soll Ärzten in Ausnahmefällen das ausdrückliche Recht eingeräumt werden, Suizidassistenz zu leisten.
Eine Änderung der hiesigen Strafnorm für Tötung auf Verlangen wird in keinem der vier Gesetzentwürfe diskutiert. Zu den Befürwortern einer solchen (Außenseiter-)Position gehört beispielsweise der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Professor Thomas Fischer. (fst)