Sterbehilfe

So denken BÄK und Co. über die Entscheidung

Veröffentlicht:

BERLIN. Stimmen zum Verbot der organisierten Suizidbeihilfe:

Bundesärztekammer-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery nannte es eine "gute Nachricht", dass Sterbehilfevereinen ein Riegel vorgeschoben wird. Er zeigte sich überzeugt, die Neuregelung werde Ärzte nicht kriminalisieren.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband (DHPV) begrüßte das neue Gesetz. Es werde zusammen mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die "Sorgefähigkeit der Gesellschaft" stärken.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte es eine "weise Entscheidung", dass sich auch künftig "kein schwerstkranker Mensch dafür rechtfertigen muss, dass er leben möchte." Allerdings schaffe die Strafrechtsänderung "noch kein gutes Sterben", hieß es.

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fürchtet, dass Ärzte "zwangsläufig in das Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft geraten, auch wenn dies von den Initiatoren des Gesetzes nicht beabsichtigt war". Der DGHO-Vorstand geht davon aus, dass eine "ergebnisoffene Beratung von Patienten, die sich mit Selbsttötungsabsichten tragen, schwer belastet" wird.

Reaktionen von Bundestagsabgeordneten fielen erwartbar heterogen aus. "Leider" habe der Bundestag "gegen die Mehrheit der Bürger und Ärzte abgestimmt", befand Karl Lauterbach (SPD). Renate Künast (Grüne) nannte die Strafbarkeit für Ärzte "ein gesellschaftliches und rechtspolitisches Unglück".

Kordula Schulz-Asche (Grüne), die für den Brand-Griese-Antrag stimmte, kündigte an, sie werde die Auswirkungen des Gesetzes "genau beobachten". "Gegebenenfalls sind dann Änderungen nötig."Von den 360 Stimmen für den Gesetzentwurf von Brand-Griese stammten 252 von der Union.

77 SPD-Abgeordnete befürworteten in der dritten Lesung diesen Entwurf, 109 votierten mit Nein. Von den Grünen erhielt der letztlich erfolgreiche Entwurf 19 Ja-Stimmen (41 Nein), zwölf Ja-Stimmen kamen von den Linken (44 Nein). Stimmen aus Union und SPD sorgten somit alleine für die erforderliche Mehrheit. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Entscheidung ist gefallen: Bundestag legt Sterbehilfevereine an die Kette

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg

Wechselspiel zwischen Hirn und Pankreas

Demenz & Diabetes: Welche Vorteile das CGM bietet

Lesetipps
Dreidimensionale medizinische Illustration von Nierenkrebs, die das Vorhandensein eines Tumors in der Niere zeigt.

© Crystal light / stock.adobe.com

Hinweis aus Registerstudie

Welchen Einfluss NSAR auf das Nierenkrebs-Risiko haben

Eine Frau greift sich mit beiden Händen um den Nacken.

© fizkes / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Leitlinien-Update

Polymyalgia rheumatica: Aktualisierte Empfehlungen sind online

Eine Ärztin tastet den Hals einer Frau zur Diagnose von Schilddrüsenerkrankungen und Hypothyreose ab.

© Peakstock / stock.adobe.com

US-Review

Wie mit latenter Hypothyreose bei älteren Patienten umgehen?