Sterbehilfe

104 Menschen wollen tödliche Arznei

Tödliches Medikament mit behördlichem Segen? Die Regierung zaudert, derweil sterben die Antragsteller.

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BERLIN. 104 Menschen haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag für ein Medikament zum Zweck der Selbsttötung gestellt. Keiner dieser Anträge ist bislang beschieden worden. 20 Antragsteller sind in der Zwischenzeit gestorben. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Die Regierung lässt auch nicht erkennen, wann über die Anträge entschieden wird. Hintergrund ist ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 19.15) vom März 2017. Darin hatten die Richter gefordert, in "extremen Ausnahmefällen" müssten Schwerkranke die Erlaubnis zum Kauf tödlicher Arzneimittel bekommen. Als Folge müsste das BfArM über die Erlaubnis im Einzelfall entscheiden. Beauftragt mit einem Gutachten vom BfArM, hat der Verfassungsrechtler Professor Udo Di Fabio harsche Kritik an dem Urteil geübt. Das Grundgesetz sei zwar auf die Entfaltung des Individuums hin ausgelegt, doch diese Rechtsordnung "muss und kann nicht ihre Grundwerte allein in die Disposition des Einzelnen stellen".Di Fabio regte an, das Bundesgesundheitsministerium könne einen "Nichtanwendungserlass" herausgeben wie er im Steuerrecht etabliert ist. Damit würde es sicherstellen, dass die vom Bundesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung nicht über den Einzelfall hinaus angewendet wird.

Welche Position die Bundesregierung einnimmt, bleibt unklar – die Beratungen auch über das Gutachten seien "nicht abgeschlossen". Hintergrund der Debatte ist der im Jahr 2015 vom Deutschen Bundestag formulierte Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Darin wird die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Gegen diese neue Norm sind mehrere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Nicht vertretbar ist es nach Ansicht der Regierung angesichts der Wertentscheidung des Bundestags, bei der Suizidbegleitung "auf die Inanspruchnahme eines solchen Angebots in einem anderen Staat (...) zu verweisen". De facto passiert aber genau das. So hat die Schweizer Organisation "Exit" Ende April für "Freitodbegleitungen" eine Wartefrist für Nichtmitglieder ausgesprochen. Der Verein stoße "personell an seine Kapazitätsgrenzen", heißt es. "Exit" hat nach eigenen Angaben mittlerweile rund 110.000 Mitglieder. Jährlich erhalte der Verein rund 3500 Anfragen für Suizidbegleitungen, 990 seien im 2016 nach einer Prüfung bewilligt worden. (fst)

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