Sterbehilfe

Dignitas zeigt Jens Spahn an

Veröffentlicht:

HANNOVER. Der Sterbehilfeverein Dignitas hat gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf lautet auf „Meineid und Rechtsbeugung“.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im März 2017 entschied, Schwerstkranke hätten in Ausnahmefällen Anspruch auf ein Medikament zur Selbsttötung. Per Erlass hat Spahn im März dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersagt, solche Genehmigungen zu erteilen.

Damit habe er als Amtsträger einen Richterspruch unterlaufen. Spahn hatte erklärt, er wolle ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Die kuriosen und skurrilen Wünsche aus der Ärzteschaft

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben