Psychisch Kranke

Verheddert im Gestrüpp der Sozialgesetze

Kinder psychisch kranker Eltern bekommen oft nicht die Hilfe, die sie brauchen - es fehlen abgestimmte Angebote.

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BERLIN.. Die Sozialgesetze in Deutschland sind weder transparent noch aufeinander abgestimmt. Daher bleiben die Ansprüche von Kindern psychisch kranker Eltern häufig auf der Strecke.

Dies hat Marlene Rupprecht, Mitglied in der Kinderkommission des Bundestages, bei einer Diskussionsrunde anlässlich der Tagung "Gesundes Aufwachsen in Familien mit psychisch kranken Eltern" beklagt. Ausrichter der Tagung in Berlin war der Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET).

Hinzu kommt, dass selbst gesetzlich optimal geregelte Angebote - wie etwa im SGB IX die Servicestellen oder die Komplexziffer Frühförderung - in der Praxis nicht die erhoffte Akzeptanz erzielt hätten.

Besser laufe es in Australien. Dort könnten Patienten sektorenübergreifend über die "Human Services" an einer Stelle alles regeln lassen. Solche Stellen forderte Rupprecht auch für Deutschland.

Voraussetzung dazu sei es aber, dass hierzulande nicht weiter von der "Institution aus, sondern vom Bürger aus" gedacht werde.

Fortschritte in diese Richtung sieht Eckhard Pols, Mitglied der CDU in der Kinderkommission des Bundestages, mit der Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes. So zum Beispiel mit der Stärkung der "Frühen Hilfen" oder der Aufwertung der Familienhebammen.

In Niedersachsen ist es danach möglich, dass Familienhebammen in den ersten Lebensmonaten des Kindes bis zu 18-mal eine Familie aufsuchen könnten. Das seien präventive Ansätze, die, so Pols, tatsächlich innovativ seien. (ras)

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