Qualität
GBA knöpft sich fünf Problem-Indikation vor
Bei der Versorgung läuft nicht überall alles rund. Jetzt hat der GBA sich Prioritäten gesetzt - und will fünf Indikationen genau unter die Lupe nehmen, in denen es mit der Qualität am meisten hapert.
Veröffentlicht:BERLIN. Für die künftige Vorgehensweise in der Qualitätssicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung fünf Handlungsfelder identifiziert, die nun mit Priorität bearbeitet werden sollen.
Auswahlkriterien dafür waren Inzidenz und Prävalenz, das vermutete Verbesserungspotenzial sowie der Versorgungsbedarf für betroffene Patienten.
Die vom Bundesausschuss benannten Problemfelder betreffen zu großen Teilen auch die hausärztliche Versorgung. Konkret handelt es sich um:
Schlaganfall: Nur jeder vierte Patient erhält derzeit eine Frühversorgung, die entscheidend für die weitere Prognose ist.
Tonsillektomie: Hier wurden regional sehr heterogene Häufigkeiten bei der Indikationsstellung konstatiert.
Entlassungsmanagement: Bislang sind dafür - obwohl den Krankenhäusern dieses Management gesetzlich vorgeschrieben ist - keine Standards entwickelt.
Bei weiter sinkender Verweildauer wird das Management an den Schnittstellen zwischen stationärer Akutbehandlung, Rehabilitation und Weiterbetreuung in der ambulanten Versorgung von immer größerer Bedeutung für den Gesamterfolg einer Therapie.
Diabetischer Fuß: Als "erschreckend" bezeichnet Dr. Regina Klakow-Franck vom GBA, dass bei Typ 2-Diabetikern jährlich 20.000 Amputationen vorgenommen werden müssen.
Die Versorgung von Diabetikern in Deutschland liegt noch weit ab von den Zielen der Deklaration von St. Vincent.
Minimalinvasive Herzklappen-Eingriffe: Als Problem hat der GBA eine schwer überschaubare Methodenvielfalt identifiziert.
"Wir wollen weg von einer Themenberatung auf Zuruf, sondern die Themen systematisch nach Erkenntnissen aus der Epidemiologie und der Versorgungsforschung auswählen", erläutert Klakow-Franck die Vorgehensweise.
Dazu gehöre auch, dass Qualitätsziele definiert und wissenschaftlich untermauert sein müssen. Weitere Gesichtspunkte sind die Machbarkeit in der Praxis sowie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis.
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