Innovationsfonds

Wer an den Topf ran darf

Der geplante Innovationsfonds weckt im Gesundheitswesen vielerorts Begehrlichkeiten. Jetzt haben Vertreter der großen Koalition klar gestellt, wer sich um die Fördermittel bewerben kann und wie sie eingesetzt werden sollen. Eine Schlüsselrolle soll dem GBA zukommen - was nicht jedem gefällt.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Fördertopf für innovative Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung erscheint vielen lukrativ.

Der Fördertopf für innovative Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung erscheint vielen lukrativ.

© nucro / fotolia.com

BERLIN. Die 300 Millionen Euro jährlich, die die Große Koalition für innovative Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung bereitstellen will, haben die Spekulationen ins Kraut schießen lassen. Industrie, Krankenkassen, Verbände - alle wollen sich aus diesem Topf bedienen, auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) selbst.

Jetzt haben Vertreter der Großen Koalition in einer am Mittwoch verbreiteten Vertiefung des Koalitionsvertrags klargestellt, wer sich um die Fördermittel bewerben kann und wie sie eingesetzt werden sollen.

Das Ergebnis: Der GBA geht als Gewinner aus dem neuerlichen Nachdenken der Gesundheitspolitiker hervor. "Generell geht es darum, das Zusammenwirken von Verfahren und Entscheidungen des GBA zur Versorgung enger zu verknüpfen mit Erkenntnissen und Erfolgen aus modellhaften Projekten", heißt es in dem Papier.

Der mit 75 Millionen Euro im Jahr dotierte Fördertopf zur Versorgungsforschung könnte laut dem Papier komplett dem GBA zu Gebote stehen. So könnten die Begleitforschung zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung und die systematische Evaluation der Auswirkungen von Richtlinien daraus bezahlt werden.

Wörtlich heißt es: "Entscheidungen des GBA zu für die Patienten wichtigen Versorgungsfragen sollen nicht mehr mit dem Hinweis auf eine mangelnde Evidenzlage jahrelang aufgeschoben oder abgelehnt werden können."

Ärzte sollen als Antragsteller nicht ausgeschlossen sein

Antragsberechtigt sollen unter bestimmten Voraussetzungen Ärzte, Krankenhäuser, Praxiskliniken, Kranken- und Pflegekassen sein.

Die Autoren des Papiers, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, und der stellvertretende Fraktionsversitzende der SPD, Professor Karl Lauterbach, beziehen sich auf den Paragrafen 140b SGB V, der aufzählt, mit wem Krankenkassen Verträge zur integrierten Versorgung abschließen können.

Wer sich bewirbt, braucht als Partner immer zumindest eine gesetzliche Krankenkasse. Ausdrücklich ausgeschlossen sind laut der gesundheitspolitischen Koalitionsspitzen die pharmazeutische Industrie und Hersteller von Medizinprodukten.

Ein Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des Innovationsfonds soll erst nach der Sommerpause angegangen werden, heißt es derzeit in Regierungskreisen. Nach den nun vorgelegten Konkretisierungen des Koalitionsvertrags könnten sich auch Kassenärztliche Vereinigungen nicht um die Fördergelder bewerben. "Wir haben den Anspruch, dabei mitmachen zu können", sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl in einer ersten Reaktion am Mittwoch der "Ärzte Zeitung".

Nach den Vorstellungen von Spahn und Lauterbach soll der Schwerpunkt der Förderung auf der Erprobung von Prozessinnovationen liegen. Gefördert werden sollen nur Projekte, die über die Regelversorgung hinausgehen, zu den besonderen Versorgungsformen zählen und die Sektorengrenzen überschreiten.

Als Beispiele nennen Spahn und Lauterbach Projekte zur Verbesserung der Versorgung in unterversorgten Gebieten, zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation und zur Substitution und Delegation ärztlicher Leistungen sowie zur Qualitätssicherung.

Fast alle Macht dem GBA

Die Entscheidungen zur Förderung sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der laut dem Papier beauftragt werden soll, einen Unterausschuss "Innovation und Versorgungsforschung" einzusetzen. Damit soll ausgerechnet das für den Leistungskatalog der Regelversorgung zuständige Gremium über Innovationen außerhalb der Regelversorgung befinden.

Dass darin ein Widerspruch liegen könnte, schien auch Spahn und Lauterbach bewusst zu sein, als sie Vorgaben für die Organisation des Vergabeverfahrens formulierten. Die Entscheidungen soll eine ebenfalls neue Einheit des GBA vorbereiten, die unabhängig von der Geschäftsstelle operieren soll.

So wollen Spahn und Lauterbach unabhängige und neutrale, vom GBA-Klüngel unbeeinflusste Antrags- und Zuschlagsverfahren sicherstellen. In die Bewertung eingebunden werden sollen das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie das noch zu gründende Qualitätsinstitut. Zusätzlich sollen die Anträge einem externen Zweitgutachter vorgelegt werden.

Bereits im Vorfeld haben Vertreter des Bundesverbands Managed Care (BMC), Patientenvertreter und Wissenschaftler die Allzuständigkeit des GBA bei der Verteilung der Mittel des Innovationsfonds kritisiert.

Die Mittel sollten besser von einem Kuratorium aus Wissenschaftlern, der Selbstverwaltung und Vertretern der Zivilgesellschaft verteilt werden, fand eine Mehrheit von Teilnehmern einer Umfrage des BMC, die am Dienstagabend vorgestellt wurde.

Warnung vor dem Proporz

"Die Wissenschaft soll bei der Entscheidung über die Vergabe der Mittel eine Stimme erhalten", forderte der Versorgungsforscher Professor Edmund Neugebauer. Zudem solle Expertise von außerhalb des deutschen Gesundheitssystems herangezogen werden.

Eine Vergabe der Mittel nur durch den GBA berge die Gefahr, dass das Geld auf dem Umweg über eine Förderung wieder in die Regelversorgung zurückfließe, der die 300 Millionen Euro Fördersumme zuvor entzogen worden seien, sagte Dr. Cornelius Erbe vom Verband der forschenden Pharmahersteller (vfa).

Ein Proporz bei der Mittelvergabe zwischen den Trägern des GBA, zwischen den Kassen oder auch zwischen den Ländern sei kontraproduktiv.

Hier hakte BMC-Mitglied Dr. Rolf-Ulrich Schlenker ein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. "Es besteht die Gefahr, dass mit dem Geld nur große Kollektivprojekte gefördert werden, nicht die kleinen innovativen Pflänzchen", sagte Schlenker.

"Dieses Geld ist nicht dazu da, Kosten zu senken", mahnte Mirjam Mann an, die Geschäftsführerin der Allianz chronischer Erkrankungen (Achse).

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zu viel Macht für den GBA

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Ein Mettbrötchen

© juefraphoto / stock.adobe.com

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Ärztin misst bei einer Patientin den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll