Versorgungsprojekte

Innovationsfonds beflügelt Ideen

Jedes Jahr sollen 300 Millionen Euro in einen Fonds für neue Kooperationsprojekte fließen. Schon vor dem Start der parlamentarischen Beratungen sind Experten von den Möglichkeiten, die der Fonds bietet, begeistert.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Kooperation zwischen Klinik und Praxis könnten durch den Innovationsfonds unterstütz werden.

Kooperation zwischen Klinik und Praxis könnten durch den Innovationsfonds unterstütz werden.

© M. Chalou / fotolia.com

BERLIN. Mehr Transparenz, Förderung von guten Versorgungsprojekten und Möglichkeiten zum Experimentieren: Der im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes angekündigte Innovationsfonds weckt bereits vor der ersten Phase der parlamentarischen Beratungen hohe Erwartungen.

Mit dem Fonds, der mit jährlich 300 Millionen Euro von den Krankenkassen gespeist werden soll, sollen die Versorgungsprojekte gefördert werden, die später in die Regelversorgung überführt werden können.

Die Mittel des Fonds wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verteilen - und dessen Vorsitzender zeigte sich voll des Lobes für den Gesetzesvorschlag: "Ich bin Jens Spahn und Karl Lauterbach für den Innovationsfonds sehr dankbar", erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des GBA, bei einer Veranstaltung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin.

Hecken: Projekte in Telemdizin in Vordergrund stellen

Mit dem Fonds sei es nun möglich, innovative Ideen später auch in die Regelversorgung einzubringen. Nicht aus "Machtgründen" habe er den Gesundheitspolitikern der großen Koalition vorgeschlagen, den Fonds vom GBA verwalten zu lassen.

Aber: "Nur wenn der GBA die Projekte bewilligt, besteht die Chance, dass es in die Regelversorgung überführt wird. Damit vermeiden wir jahrzehntelange Diskussionen um die Schwerpunkte des Fonds", so Hecken.

Trotz des Lobes machte Hecken deutlich, dass er sich noch Änderungen am Gesetzestext wünscht: So orientiere sich der bisherige Referentenentwurf viel zu sehr an sektorenübergreifenden Initiativen.

Seiner Meinung nach sollten stärker Projekte in der Telemedizin, in der fachärztlichen Versorgung in Heimen oder beim Entlassmanagement in den Vordergrund gestellt werden. Auch sollte der Gesetzgeber jährliche Schwerpunktthemen für die aus dem Fonds zu finanzierenden Projekte definieren.

Für Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes und früherer Mit-Entwickler der Idee von IV- und Selektivverträgen, ist der Fonds das "Forschungs- und Entwicklungs-Budget der Versorgung".

Mit den Geldern könnten nun die in Projekten zusätzlich anfallenden Managementkosten beispielsweise bei Koordinierungsstellen finanziert werden.

75 Millionen Euro jährlich für Versorgungsforschung

Auch die GBA-Patientenvertreter setzen große Hoffnungen in den Fonds. "Der bisherige Fehler bei den Selektivverträgen war die mangelnde Transparenz, Kassen und andere Akteure behielten ihre Geheimnisse für sich, warum ein Vertrag funktioniert und warum nicht", erklärte Illona Köster-Steinebach von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Jetzt müsse alles veröffentlicht werden.

Mit den Geldern aus dem Fonds soll auch Versorgungsforschung mit jährlich 75 Millionen Euro gefördert werden.

Daraus erhofft sich Köster-Steinebach mehr Projekte, die Versorgung aus Patientensicht erforschen. Dem stimmte GBA-Vorsitzender Hecken mit besonderem Blick auf nötige Kriterien zur Lebensqualität zu.

Angesichts so viel Lobes für diesen Teil des Versorgungsstärkungsgesetzes zeigte sich Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusess im Bundestag, beinahe irritiert.

Der GBA sei der einzige Ort, "der Qualitätsstandards auch überprüfen kann", so Franke. Er warnte aber auch: "Politik kann jederzeit Entscheidungen aus den Gremien wieder zurück in die Politik holen."

Probleme für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in innovativen Projekten sieht Franke allerdings von ganz anderer Seite: Beim geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen müsse im Justizministerium darauf geachtet werden, dass sinnvolle Kooperationen trotz möglicher Vergütungen nicht künftig durch das Strafgesetzbuch unmöglich gemacht werden.

"Hier appelliere ich an alle im Gesundheitswesen, wachsam zu sein", so Franke.

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