Krebsregister Niedersachsen
Land nimmt die Kammern in die Pflicht
Nicht etwa die Landesregierung, sondern die Ärzte- und Zahnärztekammern in Niedersachsen sind nun bei der Etablierung des Krebsregisters gefordert. Ein Motiv: Dem neuen Register soll die Umsatzsteuer erspart werden.
Veröffentlicht:HANNOVER. Als einziges Bundesland bemüht Niedersachsen den Landtag, um die Aufgaben eines klinischen Krebsregisters an die Ärzte- und die Zahnärztekammer (ÄKN und ZÄKN) zu übertragen. Nach einigen Umwegen hat das Landesparlament in Hannover jetzt den ersten Schritt getan. Die Kammern werden nun einen Zweckverband gründen. Jetzt wartet man in Niedersachsen auf das eigentliche Ausführungsgesetz.
"Im nächsten Schritt sollte das eigentliche Ausführungsgesetz, das Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN), zügig in den Landtag eingebracht und verabschiedet werden", sagt Philipp Krajewski, Projektleiter bei der Ärztekammer. "Dies ist die wesentliche Voraussetzung dafür, die Förderkriterien bis zum 31. Dezember 2017 erfüllen zu können."
Bereits seit 2015 besteht bei der Ärztekammer eine Projektgruppe, die mit dem Aufbau des Klinischen Krebsregisters befasst ist. "Uns ist besonders wichtig, dass das medizinische Gesamtkonzept von allen niedersächsischen Ärzten mitgetragen wird und es am Ende allen Patienten zugutekommt", sagt Kammer-Präsidentin Dr. Martina Wenker.
Ministerin: Kammer hat Erfahrung
Die Kammer sei wegen ihrer Kompetenz eingebunden worden, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin, Cornelia Rundt (SPD) im Landtag. Die Kammer verfüge mit dem Zentralen Qualitätsmanagement (ZQ) bereits über eine Einrichtung, die langjährige Erfahrung mit systematischen Dokumentationen medizinischer Daten hat.
Grund dürfte auch das Portemonnaie gewesen. Man will dem Register die Umsatzsteuer sparen. Die beiden beauftragten Ärztekammern sollen dazu ihrerseits zum 1. Januar 2017 einen gemeinsamen Zweckverband gründen, um das klinische Krebsregister umzusetzen. Als ein solcher Verband wäre das Register von der Umsatzsteuer befreit, sagt Krajewski.
Zuvor war eine erste Gesetzesinitiative des Landtages zurückgezogen worden. Danach sollten beide Kammern eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts für das klinische Register gründen – ebenfalls, um Steuern zu sparen. Allerdings war die Konstruktion offenbar verfassungsrechtlich unsicher. "Denn Kammern als Körperschaft öffentlichen Rechts dürfen keine Anstalt öffentlichen Rechts gründen", sagt Krajewski.
Viel Arbeit, wenig verbleibende Zeit
Weil der Gesetzgebungsprozess den Start des Registers verzögert, hat das Prognos-Gutachten zum Umsetzungsstand des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes dem Umsetzungsprozess in Niedersachsen das Prädikat "gefährdet" verpasst. Das Gutachten war vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben worden.
In der Tat liegt vor den Initiatoren viel Arbeit in knapp bemessener Zeit. "Außer der Vermeidung von Doppeldokumentationen und -strukturen steht eine bedienerfreundliche Melder-Ergonomie im Mittelpunkt der Umsetzung, die den Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen Rechnung trägt", erklärt Krajewski. "Noch wichtiger ist jedoch ein nutzenstiftendes Auswertungskonzept der gewonnenen Daten."