Zytostatika: Apotheker fordern Nachzahlung von Privatpatienten

Kurz vor Inkrafttreten des AMNOG bitten Zytostatika herstellende Apotheker Krebspatienten erneut zur Kasse - für alte Rezepte. Der PKV-Verband kritisiert die Apotheken scharf, die verteidigen sich und stecken den Versicheren den schwarzen Peter zu.

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Rund 400 öffentliche Apotheken in Deutschland dürfen individuelle Zytostatika auf Rezept herstellen.

Rund 400 öffentliche Apotheken in Deutschland dürfen individuelle Zytostatika auf Rezept herstellen.

© Thomas Frey / imago

KÖLN (iss). Krebspatienten bekommen den Unmut von Apothekern über die Preisregelungen für Zytostatika in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu spüren. Mit Nachforderungen über mehrere Tausend Euro haben einzelne Apotheken Privatversicherte oder ihre Hinterbliebenen aufgeschreckt.

Bis 2009 konnten die Pharmazeuten bei der Herstellung von Zytostatika bei Privatpatienten einen Aufschlag von bis zu 90 Prozent auf den Einkaufspreis der Rohstoffe sowie einen Rezepturzuschlag von zwei bis zehn Euro erheben.

Die Arzneimittelpreisverordnung deckelte ab Anfang 2009 den Preis auf 69 Euro - für eine Übergangszeit bis Ende 2011.

Die PKV und der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) konnten sich nicht auf eine Vergütung einigen. Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat der Gesetzgeber die Frage jetzt geregelt: Ab 2011 erhalten Apotheker für die für Privatpatienten hergestellten Zytostatika 90 Euro.

Offenbar aus Ärger darüber fordern einige Apotheker, die in der Vergangenheit weniger als 90 Prozent Zuschlag von den Patienten genommen haben, die Differenz jetzt nachträglich ein.

Ihr Argument: Rechnungen können bis zu drei Jahre im Nachhinein korrigiert werden. Dem PKV-Verband liegen mehrere Rechnungen von vier Apotheken vor, die höchste beläuft sich auf 37.000 Euro.

"Es ist fraglich, was damit bezweckt werden soll", sagt ein Sprecher des PKV-Verbands. Er rät allen betroffenen Versicherten, sich an ihr PKV-Unternehmen zu wenden.

"Es ist ein Unding, dass schwer Kranke oder Hinterbliebene als Reaktion auf eine politische Entscheidung mit solchen Nachforderungen konfrontiert werden", kritisiert er.

Immerhin zahlten die Privatversicherer mit den 90 Euro immer noch deutlich mehr als die GKV, bei der es 69 Euro sind. Der PKV-Verband habe mit den Apothekern Verhandlungen über die Vergütung für die Zytostatika geführt, die Forderungen seien aber nicht akzeptabel gewesen, so der Sprecher.

Das sieht VZA-Präsident Peter Eberwein anders. "Wir haben der PKV einen geringen prozentualen Zuschlag vorgeschlagen, aber sie haben das abgelehnt", sagt er. Eberwein bezeichnet die Nachforderungen als "legitim".

Provoziert habe die Situation auf jeden Fall die PKV mit ihrer sturen Haltung. "Die Kollegen haben in der Vergangenheit auf Zahlungen verzichtet, die ihnen zustehen."

Wenn alle Apotheker konsequent den Zuschlag von 90 Prozent genommen hätten, hätte es keine Diskussionen gegeben, sagt Eberwein.

Den höheren Preis, den die PKV für die Zytostatika zahle, bezeichnet er als angemessen. Die Apotheker hätten bei Privatpatienten ein viel höheres Ausfallrisiko als bei Kassenpatienten, sagt Eberwein. "Wir sollten überlegen, den Kollegen zu empfehlen, Privatpatienten nur noch gegen Vorkasse zu versorgen."

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