GOÄ-Reform
Die Zeichen stehen auf Einigung
Die Verhandlungen über die neue GOÄ kommen offensichtlich besser voran, als vielfach angenommen. Vertreter der Ärzte und der PKV sehen die Chancen auf einen baldigen Durchbruch.
Veröffentlicht:KÖLN. Im vergangenen Sommer hatten Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung nach einer dreitägigen Klausurtagung die Verhandlungen über Eckpunkte einer GOÄ-Reform für gescheitert erklärt. Die Stimmung auf beiden Seiten war schlecht.
Der Gesprächsfaden ist allerdings nie abgerissen. Schließlich sind sich Ärzte und Versicherer einig, dass die 30 Jahre alte GOÄ dringend einer Novellierung bedarf.
Beide Seiten sind inzwischen mit neuen Verhandlungsführern ins Rennen gegangen. Für die Bundesärztekammer (BÄK) steht jetzt Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rochell an Stelle des Vorsitzenden des Gebührenausschusses Dr. Theodor Windhorst an vorderster Front.
Bei der PKV hat die Vorstandsvorsitzende der Allianz Private Krankenversicherung Dr. Birgit König die Gesprächsleitung von Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach übernommen. Windhorst und Leienbach sind allerdings weiterhin maßgeblich in die Entscheidungsprozesse einbezogen.
Jahre soll es nicht mehr dauern
Ärzteschaft und PKV bezeichnen die Verhandlungsatmosphäre mittlerweile als sehr positiv. Sie haben sich darauf verständigt, vor Abschluss der Gespräche keine Details bekanntzugeben. Daran haben sie sich bislang auch gehalten. "Wir wollen erst etwas erarbeiten, mit dem wir dann gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen können", sagt der Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue.
Wichtig sei, so Laue, dass die Beteiligten wirklich in Ruhe arbeiten können. "Dann wird es auch nicht mehrere Jahre dauern." Die von der Politik wiederholt angemahnte Vorlage eines gemeinsamen Vorschlags noch in dieser Legislaturperiode war wohl ohnehin illusorisch.
Im vergangenen Jahr waren es vor allem zwei Punkte, die die Verhandlungen zum Scheitern gebracht hatten.
Da war zum einen die von der PKV gewünschte Vertragskompetenz, die es den Versicherern erlauben würde, mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen von der GOÄ abweichende Verträge zu schließen.
Zum anderen hielt die Bundesärztekammer das Vorhaben der PKV für inakzeptabel, nach Verabschiedung einer neuen GOÄ alle Arztrechnungen mit einem 25-prozentigen Abschlag zu versehen, um den erwarteten Kostensteigerungen vorzubeugen.
Auf der Suche nach dem Ausgleich
Für die Bundesärztekammer stehen bei der GOÄ-Novelle mehrere Ziele im Vordergrund, sagt der zuständige Ausschussvorsitzende Windhorst.
Beispielsweise müsse die Gebührenordnung die Entwicklungen in der Medizin widerspiegeln. Die Ärzte bräuchten, wie alle anderen freien Berufe auch, einen Inflationsausgleich und hätten Anspruch auf eine faire Entlohnung.
Sie müssten zudem über die GOÄ die Möglichkeit erhalten, mit der Rechnung ihr Leistungsgeschehen transparent zu machen. Die Ärzte dürften nicht länger durch die Verwendung von Analogziffern in Verdacht geraten, sich bereichern zu wollen. "Die Patienten sollen sehen, was wir tun", erläutert Windhorst.
Es sei klar, dass die GOÄ von Sicherheitsmechanismen flankiert werden müsse, räumt er ein. "Es darf keine Ausreißer in der Mengenentwicklung geben und keine exorbitanten Abrechnungen." Zwischen den Anliegen der Kostenträger und denen der Leistungserbringer müsse ein fairer Ausgleich gefunden werden. "Wir wollen keine Verlierer, weder bei den Ärzten noch bei den Versicherern."
Einen solchen Entwurf strebe auch die PKV an, betont der Verbandsvorsitzende Laue. Es sei ein wichtiges Anliegen der Branche, dass die vom Arzt persönlich erbrachten Leistungen künftig in Relation zu den technischen Leistungen besser bewertet werden.
Laue: "Das Entscheidende ist, einen Mittelweg zu finden, in dem sich alle wiederfinden".