Konzept vorgestellt

4000 Gebührenziffern in der neuen GOÄ

Vorhang auf für das neue GOÄ-Konzept: Es enthält "robuste Einfachsätze", die die Honorierung vereinfachen sollen. Und: Ärzte sollen künftig besser bezahlt werden, wenn sie sich die Zeit nehmen, um Patienten intensiv zuzuhören.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Die GOÄ-Novelle ist auf dem Weg.

Die GOÄ-Novelle ist auf dem Weg.

© Michaela Illian

BERLIN. Das jahrelange Tauziehen hat vorerst ein Ende: Die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband haben eine Rahmenvereinbarung für eine neue Gebührenordnung (GOÄ) vorgestellt (die "Ärzte Zeitung" berichtete vorab).

16 Seiten umfasst das Papier: Es sei kein fertiges Gesamtergebnis, räumte der Verhandlungsführer der BÄK, Dr. Bernhard Rochell, am Mittwoch in Berlin ein.

Bis Ende 2014 solle jedoch eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Bislang bleibe jedoch offen, wie sich eine neue Gebührenordnung in der Summe auswirke.

Neu: "Robuste Einfachsätze"

"Die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnungspositionen ist als Bottom-up-Verfahren angelegt", sagte die stellvertretende Vorsitzende des PKV-Verbandes, Dr. Birgit König. Geplant sei, die Einzelleistungsvergütung beizubehalten.

Anders als bisher soll es "robuste Einfachsätze" bei der Honorierung geben, so BÄK-Hauptgeschäftsführer Rochell.

Das heißt, die Honorierung von Leistungen zum Einfachsatz soll so hoch sein, dass Ärzte keinen höheren Faktor nehmen müssen, um im Regelfall auf ihre Kosten zu kommen.

Bei außergewöhnlich hohem Aufwand, also etwa in besonders schweren Fällen, die insbesondere die ärztliche Leistung, aber auch zum Beispiel die Nutzung von Geräten oder Räumlichkeiten betreffen, könne der Einfachsatz aber weiterhin gesteigert werden, ergänzte König.

Derzeit zahlt die PKV nach Angaben der Bundesärztekammer zwölf Milliarden Euro im ambulanten Bereich, 2,8 Milliarden Euro sind es im Jahr für wahlärztliche Klinikleistungen.

Um unerwünschte oder unbegründete Honorarentwicklungen zu vermeiden, sei eine geeignete Risikosteuerung vorgesehen.

Seit 1982 nur in Teilbereichen aktualisiert

Ein wesentliches Ziel der GOÄ-Reform: Es soll für Arzt und Patient transparenter werden. Ärzte sollen neuere Behandlungs- und Diagnosemethoden besser abrechnen können, so Rochell.

In vielen Fällen müssten Ärzte heute in der Abrechnung andere Leistungen angeben, die vom Aufwand her vergleichbar seien (Analogleistungen).

Der Grund: Die GOÄ ist seit 1982 nur in Teilbereichen aktualisiert worden. Wichtige Bereiche der Medizin seien im Gebührenverzeichnis der GOÄ auf dem Stand vom Ende der 1970er Jahre abgebildet, so die Bundesärztekammer.

Das soll mit der neuen GOÄ nicht mehr nötig sein: Künftig solle es 4000 Gebührenziffern geben, die den aktuellen Stand der Medizin abbilden.

Wie viele es heute sind, könne wegen vieler Sonderfälle kaum exakt angegeben werden, sagte Rochell. König ergänzte, dass aber auch künftig die Möglichkeit von Analogpositionen beibehalten werden solle.

Auf diese Weise könnten Innovationen schneller in das System gelangen, die noch nicht in einer Gebührenziffer abgebildet werden könnten.

Transparent und ohne Unschärfen

"Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert wird", betonte auch der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, in einer Mitteilung.

Zudem soll die sprechende Medizin gefördert werden. Es solle besser bezahlt werden, wenn Ärzte sich Zeit nehmen, betonte König. Und weiter: "Wir wollen dem Arzt Gelegenheit geben, intensiv zuzuhören."

Darüber hinaus sei geplant, modellhaft Innovationen zu erproben und zu evaluieren, heißt in der Rahmenvereinbarung. Damit solle die Versorgungsstruktur und -qualität verbessert werden.

Denn: Die Elemente, die sich in der Erprobung bewähren, sollen laut Papier "schnellstmöglich" in die GOÄ überführt werden.

Künftig soll GOÄ permanent fortentwickelt werden

Geplant sei außerdem ein kontinuierliches Monitoring der künftigen Gebührenordnungspositionen pro Quartal, so König. Möglich sei dies über anonymisierte Abrechnungsdaten der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS).

Auf diese Weise könne die GOÄ laufend erneuert werden, betonte König. Schließlich sei es dadurch möglich, sich festsetzende Trends bei Leistungsausweitungen oder -abfällen zu beobachten und schnell darauf zu reagieren.

Ein Gremium der Selbstverwaltung aus BÄK, PKV und Beihilfeträgern solle entsprechende Anpassungen unbürokratisch vornehmen können. "Es ist unser großer Wunsch, die GOÄ künftig lebendig zu halten", so König.

Der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue ergänzte: "Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission wird zudem sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen werden können. Das bedeutet mehr Sicherheit und Qualität für alle Versicherten."

Montgomery und Laue appellierten an die Koalitionsunterhändler von Union und SPD, die Novellierung der Gebührenordnung als prioritäres Vorhaben auf ihre gesundheitspolitische Agenda zu setzen.

Mit der geschlossenen Rahmenvereinbarung hätten BÄK und PKV-Verband gezeigt, dass sie Willens und in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung für die Neugestaltung der GOÄ zu entwickeln.

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