Abrechnung

Viele Hausärzte verschenken Gespräche

Haben Hausärzte keine Zeit mehr für ausführliche Gespräche mit Patienten - oder wird oft schlichtweg vergessen, die Gesprächsleistung abzurechnen? Die erste Abrechnung unter dem neuen EBM zeigt, dass die Leistung seltener angesetzt wird als möglich.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Rückenschmerz: In einem ausführlichen Gespräch wird die Diagnose der Patientin erläutert.

Rückenschmerz: In einem ausführlichen Gespräch wird die Diagnose der Patientin erläutert.

© Alexander Raths / iStock / Thinkstock

NEU-ISENBURG. Die Abrechnungsbescheide für das 4. Quartal 2013 liegen in den meisten Praxen vor. Bei Hausärzten kristallisiert sich zunehmend heraus, dass in vielen KVen das Budget für das problemorientierte hausärztliche Gespräch (EBM-Nr. 03230, 90 Punkte) nicht ausgeschöpft worden ist.

Das hat das Beratungsunternehmen HCC Better Care in Köln aufgrund von Abrechnungsbescheiden und Fachgruppendurchschnitten aus mehreren KVen abgeleitet - dabei gab es leichte Abweichungen bei den Trends zwischen Allgemeinärzten und hausärztlichen Internisten.

"In einigen KVen ist nicht einmal in 40 Prozent der Fälle ein hausärztliches Gespräch abgerechnet worden", so Thomas Feldmann von HCC Better Care im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

In der KV Nordrhein seien es rund 33 Prozent, in Rheinland-Pfalz 36 Prozent und im Saarland 43 Prozent der Fälle, in denen das Gespräch angesetzt worden ist. Der Wert in Baden-Württemberg fällt heraus, weil die KV bei jedem Fall das Gespräch automatisch zugesetzt hat.

Leistungsbedarf ist entscheidend

So steht es im EBM

Präambel von Kapitel 3, hausärztlicher Versorgungsbereich, Nr. 10: Für die Gebührenordnungsposition 03230 wird ein Punktzahlvolumen für die gemäß der Gebührenordnungsposition 03230 erbrachten und berechneten Gespräche gebildet. Das Punktzahlvolumen beträgt 45 Punkte multipliziert mit der Anzahl der Behandlungsfälle (...). Über das Punktzahlvolumen hinausgehende Gespräche gemäß der Gebührenordnungsposition 03230 werden nicht vergütet.

Zur Erinnerung: Aus Angst vor einer zu häufigen Abrechnung wurde im EBM festgelegt, dass das hausärztliche Gespräch auf 45 Punkte je Fall budgetiert wird. Das heißt, dass Ärzte im Durchschnitt bei jedem zweiten Fall ein Gespräch ansetzen können, um das Budget auszuschöpfen.

Empfohlen wurde Ärzten aber, das Gespräch - wenn häufiger erbracht - auf jeden Fall trotzdem abzurechnen, um den Leistungsbedarf zu dokumentieren.

Nun schöpfen die meisten Ärzte dieses Budget nicht einmal aus: "Die Ärzte verzichten auf Geld, wenn sie das Gespräch nicht abrechnen", erläutert Feldmann.

In Bayern liege der durchschnittliche Fallwert für die Gesprächsziffer etwa bei 3,50 Euro statt bei 4,50 Euro, die möglich wären. Drei bis vier Prozent der jeweiligen Fachgruppen hätten sogar überhaupt keine Gesprächsleistungen erbracht.

Auch auf die Geriatrieleistungen hat Feldmann einen genaueren Blick geworfen. In Bayern zum Beispiel hätten ca. 20 Prozent der Hausärzte den hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex (EBM-Nr. 03362, 159 Punkte) gar nicht erbracht.

Über die KVen hinweg zeige sich, dass etwa in der Hälfte der Fälle mit Patienten über 75 Jahren (herauszufiltern über die EBM-Nr. 03005) auch geriatrische Leistungen erbracht würden.

Mehr Hochbetagte im Saarland

So seien in Bayern Patienten mit 75 Jahren oder älter für elf Prozent der hausärztlichen Fälle verantwortlich. In 5,8 Prozent sei die EBM-Nr. 03362 abgerechnet worden. Im Saarland liege der Anteil der hochbetagten Patienten (über 75 Jahre) bei 16 Prozent, der Betreuungskomplex sei in 7,7 Prozent der Fälle abgerechnet worden.

Aus einer Stichprobe unter Ärzten, die mit HCC Better Care zusammenarbeiten hat die Unternehmensberatung errechnet, dass sich der gesamte Fallwert für das vierte Quartal 2013 im Vergleich zum dritten Quartal - herausgerechnet die Influenzaimpfungen - in Nordrhein und Niedersachsen kaum bewegt hat, in Westfallen-Lippe leicht nach oben.

"In der breiten Masse gibt es eher Verlierer", schreibt Berater Heinz Welling in einem Brief an Ärzte.

Offen sei noch der Umgang mit den neuen Pauschalen für Chroniker. HCC Better Care empfiehlt den Ärzten, darauf zu achten, dass die nötigen Patientenkontakte in den Vorquartalen auch stattgefunden haben. Die KVen würden das möglicherweise nicht so genau prüfen, die Kassen dagegen sehr, so die Einschätzung.

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Kommentare
Dr. Michael Hill 20.05.201421:18 Uhr

Die Falle 03230

Es war zu erwarten , dass die Mehrzahl der Hausärzte die EBM Ziffer richtig interpretiert haben und sie aus diesem Grunde weniger ansetzten.
Heisst es doch:"Problemorientiertes Gespräch im Zusammenhand mit einer lebensveränderden Erkrankung"!
Diese Formulierung ist so eindeutig restriktiv, dass ein flächendeckender Einsatz überhaupt nicht gegeben ist. Es ist eben nicht der Inhalt der alten Ziffer 10, sondern der 17 nach altem EBM. Dass es hierüber bereits Sozialgerichtsurteile gegeben hat, scheint Frau Feldmann übersehen zu haben. Grundsätzlich ist ihre Neudefinition juristisch nicht haltbar und nicht nur alleine deswegen zumindest inhaltlich zu korrigieren. Oder die Dame ist fehl am Platz!

Dr. Thomas Georg Schätzler 20.05.201413:06 Uhr

KBV-Hausarzt-EBM: Desinformation, Täuschung und Irreführung

Das Beratungsunternehmen "HCC Better Care" in Köln beschreibt seine Unternehmens-Philosophie: "Wir sind stolz darauf und arbeiten höchst engagiert daran, Win-Win-Lösungen bzw. Nutzen für alle Beteiligten im Gesundheitssystem, das heißt Patienten, Ärzte, Praxisteams, Kostenträger und die Gesellschaft zu schaffen." Ein Schelm, wer dabei ausschließlich an reine Optimierungsstrategien für jeweilige Auftraggeber denkt, die eher selten Patienten-nahe Interessenvertreter sein dürften.

Zu den Abrechnungsbescheiden nach dem ab 1.10.2013 für das 4. Quartal 2013 gültigen n e u e n Hausarzt-EBM stiften die Positionen von HCC Better Care eher Verwirrung als Klarheit:

Denn es war die Facharzt-dominierte Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) s e l b s t, die Hausärztinnen und Hausärzten o h n e Feldversuch bzw. o h n e Simulationsrechnung in die Abrechnungsfalle laufen ließ. Die Ziffer für das „ausführliche ärztliche Gespräch“ von 10 Minuten Dauer EBM-GOP 03230 sollte zunächst nur dann neben den Erstkontaktziffern EBM-GOP 03001-03005 abgerechnet werden können, wenn m i n d e t e n s 20 Minuten Beratungs-/Betreuungszeit erreicht wären.

Im G e g e n s a t z zu dieser vorherigen amtlichen Bekanntmachungen der KBV und den KVen als Körperschaften Öffentlichen Rechts fiel der KBV-Vorstandsvorsitzenden und allgemeinärztlichen Kollegin Regina Feldmann plötzlich und unerwartet auf, dass ihre völlig absurden, juristisch unhaltbaren Zeitvorgaben bei den EBM-Ziffern GOP 03001 bis 03005 (altersabgestufter Erstkontakt als Quartalspauschale) u n d 03230 sich auf den Betreuungsaufwand im g e s a m t e n Quartal von bis zu 3 Monaten Dauer beziehen. Die Zeitvorgaben könnten unmöglich am ersten Behandlungstag v o l l s t ä n d i g abgearbeitet werden, sondern müssten sich auf den restlichen Quartalszeitraum v e r t e i l e n!

Im Dezember 2013(!), also im lfd. Quartal gab die KBV dann bekannt, dass die GOP 03230 für das „ausführliche ärztliche Gespräch“ von 10 Minuten Dauer noch n a c h t r ä g l i c h dem persönlich erbrachten Erstkontakt hinzugefügt werden könne. Diese Möglichkeit wurde für viele Hausärzte nicht mehr ausreichend kommuniziert, z. B. für diejenigen, die schon im Weihnachtsurlaub waren.

Es waren n i c h t die vielen Hausärzte, die ihre therapeutischen Gespräche an ihre Patienten "verschenkt" hätten. Sondern die KBV hat mit z. T. irreführenden, widersprüchlichen und sachfremden Äußerungen Verwirrung gestiftet. Auf ein schriftliches, erklärend-kommentierendes Hand-Exemplar des neuen Hausarzt-EBM ab 1.10.2013 warten wir bis heute vergebens!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


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