Gerichtsurteil
Einige EBM-Regelungen sind verfassungswidrig
Das Gleichheitsgebot wiegt vor Gericht schwerer als eine Regelung im EBM. Das zeigt ein aktuelles Urteil des BSG. Der Bewertungsausschuss muss nun Positionen für krebskranke Kinder neu fassen, weil ermächtigte Klinikambulanzen im Nachteil sind.