Berufskrankheit Hautkrebs
UV-GOÄ ist maßgeblich bei der Abrechnung
Seit nunmehr fast drei Jahren steht Hautkrebs auf der Liste der Berufskrankheiten. Das hat auch für die Abrechnung Folgen: Wer beim Hautkrebsscreening verdächtige Stellen entdeckt, sollte daher immer klären, ob sie berufsbedingt entstanden sein könnten.