Abrechnungstipp
Nur die Überwachung von Herzschrittmachern wird bezahlt!
Die Telemedizin im EBM ist und bleibt ein Ärgernis. Ein Spezialfall ist die Fernüberwachung kardialer Implantate wie Kardiovertern. Hier ist es seit Kurzem möglich, nach Implantat zu differenzieren.