GOÄ und EBM
Spahns Aussagen verwundern PVS Verband
BERLIN. Will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Sachen Honorarreform etwas anderes, als der Koalitionsvertrag vorgibt? D
er Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) hat Spahns Aussagen zu den Aufgaben der noch einzusetzenden wissenschaftlichen Kommission "mit großer Verwunderung" zur Kenntnis genommen.
Doch im Koalitionsvertrag, so der Verband in einer Stellungnahme, sei von einer Vereinheitlichung der Vergütungsregularien nicht die Rede.
Dort werde vielmehr darauf hingewiesen, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der PKV (GOÄ) reformiert werden müssten.
Deshalb solle ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbilde.
"Von Vereinheitlichung keine Rede"
"Die Kommission soll Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem erarbeiten, nichts sonst", sagt Dr. Jochen-Michael Schäfer, Vorsitzender des PVS Verbandes.
"Von einer Vereinheitlichung von EBM und GOÄ ist keine Rede." Die Bestrebungen mancher Gesundheitspolitiker, die Gebührenordnungen zu vereinheitlichen, so der Verband weiter, ließen außer Acht, dass EBM und GOÄ unterschiedliche Zielsetzungen bedienen.
Der EBM sei in erster Linie ein Instrument der Mengensteuerung in einem budgetierten System, während die GOÄ alle ärztlichen Leistungen auf dem aktuellen Stand der Medizin abbilden können muss. "
Wir möchten eindringlich davor warnen, die Ergebnisse der Kommissionsarbeit vorwegzunehmen.
GOÄ und EBM sind systematisch inkompatibel, eine Vereinheitlichung der Gebührenordnung taugt nicht dazu, die grundsätzlichen Probleme des deutschen Gesundheitssystems zu beheben", warnt der Vorstand des PVS Verbandes. (ger)