Videosprechstunde
Zweckbestimmungen gestrichen
Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Ziffern zur Abrechnung einer Videosprechstunde kurzfristig geändert. Die neue Fassung der GOP 01439 sowie des Technikzuschlags 01450 ist bereits seit 1. April gültig, allerdings noch nicht in der KBV-Online-Version des EBM abgebildet.