Patientenrechte

Momentan ist alles in Butter

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, die Rechte von Patienten zu stärken, die gegen Behandlungsfehler vorgehen wollen. Können Patienten ihre Rechte heute optimal durchsetzen?

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Patientenrechte: Ein Buch mit sieben Siegeln?

Patientenrechte: Ein Buch mit sieben Siegeln?

© ArTo / fotolia.com

BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte kürzlich eine Anfrage an die Bundesregierung gestartet um in Erfahrung zu bringen, was das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz gebracht hat und ob dazu weiterführende Schritte geplant seien. – Sind sie nicht.

"Patientinnen und Patienten können bereits heute ihre Rechte im Falle von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen", lautet der Bescheid der Regierung. "Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht derzeit nicht."

Absage an Opposition

Vorschlägen der Oppositionspartei zu einem öffentlichen Behandlungsfehler-Monitoring oder der Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Härtefälle wird eine mehr oder weniger deutlich formulierte Absage erteilt.

Einem öffentlichen Monitoring stehe "umfänglicher Umsetzungsaufwand" im Wege. Ein Fonds neben der Arzthaftung könne "zu Ungleichgewichten zwischen Entschädigungs-/Härtefällen und Arzthaftungsfällen führen".

Auch in Sachen Aufklärungsgespräch oder Einsichtnahme in die Patientenakte gibt es keine dramatischen Befunde. Daten zur Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht lägen der Regierung nicht vor.

Dem Monitor Patientenberatung 2015 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sei aber zu entnehmen, dass sich rund 12 Prozent aller Beratungsgespräche zu Patientenrechten um Fragen zur Arzt-Aufklärung drehten. Zahlen zu der Frage, wie oft den Patienten die Einsichtnahme in die Patientenakte verwehrt wird, gebe es keine.

Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen häufiger Beratungsschwerpunkt

Auch hierzu wird auf die UPD-Statistik 2015 verwiesen. Demnach sei die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen immerhin der "quantitativ bedeutendste Beratungsschwerpunkt mit 23,6 Prozent Anteil an allen patietenrechtsbezogenen Beratungsgesprächen". 24,6 Prozent der diesbezüglich Ratsuchenden hätten eine Beschwerde vorgetragen.

"Die Bundesregierung macht auf unsere Fragen hin deutlich, dass sie zu keinerlei wirklichen Verbesserungen für Patientinnen und Patienten bereit ist. Sie ist nicht einmal bereit, mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen über das Ausmaß von Behandlungsfehlern", moniert die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink. "Am Ende muss man sagen: Nach fast vier Jahren Patientenrechtegesetz hat sich materiell für Geschädigte noch viel zu wenig getan."

Im Jahr 2014 wandten sich laut der Regierung 12.053 Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. In 7751 Fällen sei eine Sachentscheidung getroffen worden, Behandlungsfehler wurden in 2206 Fällen festgestellt.

Im Jahr 2015 sank die Zahl der Begutachtungsanträge auf 11.822, ein Behandlungsfehler wurde in 2078 Fällen bejaht. (cw/reh)

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