Kommentar – Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Meldepflicht für Kunstfehler?
Die unbefriedigende Datenlage bei Behandlungsfehlern hat den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) zu der Forderung veranlasst, eine Meldepflicht für "Ereignisse" in Praxen und Krankenhäusern einzuführen. Eine gute Idee, weil sie Transparenz schafft?
Eher nicht. Vor allem deshalb nicht, weil der MDS den etwas vagen Begriff des "unerwünschten Ereignisses" verwendet, hinter dem sich alles Mögliche verbirgt und mit dem sich eher eine Scheintransparenz erzeugen lässt. Mehr unerwünschte Ereignisse kann es auch deshalb geben, weil Patienten kränker sind, Behandlungen komplizierter und risikoreicher werden. Und nicht deshalb, weil Ärzte nachlässig arbeiten.
Es tritt eines hinzu: Beim Verdacht auf Behandlungsfehler geht es auch immer um juristische Aspekte: die zivil- und strafrechtliche Haftung des Arztes. Eine Meldepflicht für jedes unerwünschte Ereignis könnte eine Pönalisierung bewirken, die kontraproduktiv für die ärztliche Fehlerkultur wäre.
Es muss möglich bleiben, tatsächliche oder Beinahe-Fehler, die für den Patienten ohne Folgen geblieben sind, unter Ärzten offen zu diskutieren und daraus gemeinsam zu lernen. Das ist jedenfalls besser als eine scheinbare Transparenz auf Basis von Meldepflichten.