Behandlungsfehler
Regierung plant keine Beweislastumkehr
BERLIN. „Die Bundesregierung erarbeitet aktuell keinen Gesetzentwurf, der eine Beweislastumkehr für Behandlungsfehler zum Inhalt hat.“ So die Antwort der Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner.
Kassner hatte wissen wollen, ob und wenn ja bis wann mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen sei. Erläuterung: Patienten, die Ärzten Behandlungsfehler zur Last legen, tragen dafür die Beweislast. Eine Beweislastumkehr kommt erst dann in Betracht, wenn es sich um schwere Behandlungsfehler handelt. Kritiker dieser Verfahrenspraxis fordern eine prinzipielle Beweislastumkehr, so dass Ärzte immer nachweisen müssten, lege artis gehandelt zu haben. (cw)