Behandlungsfehler

Regierung plant keine Beweislastumkehr

Veröffentlicht:

BERLIN. „Die Bundesregierung erarbeitet aktuell keinen Gesetzentwurf, der eine Beweislastumkehr für Behandlungsfehler zum Inhalt hat.“ So die Antwort der Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner.

Kassner hatte wissen wollen, ob und wenn ja bis wann mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen sei. Erläuterung: Patienten, die Ärzten Behandlungsfehler zur Last legen, tragen dafür die Beweislast. Eine Beweislastumkehr kommt erst dann in Betracht, wenn es sich um schwere Behandlungsfehler handelt. Kritiker dieser Verfahrenspraxis fordern eine prinzipielle Beweislastumkehr, so dass Ärzte immer nachweisen müssten, lege artis gehandelt zu haben. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Außergerichtliche Schlichtung

Weniger bestätigte Behandlungsfehler in Nordrhein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger