Bundessozialgericht

Borreliose-Infektion ist noch keine Berufskrankheit

Veröffentlicht:

KASSEL. Allein die Infektion mit Borreliose-Erregern ist noch keine Berufskrankheit. Hinzukommen muss eine Erkrankung, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Infektion zurückgeht, urteilt das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 17/15 R).

Es wies damit am Dienstag einen Forstwirt aus Bayern ab, der regelmäßig im Wald unterwegs ist. Neben Gelenkbeschwerden und Herzrhythmusstörungen hat er auch Borreliose-Antikörper im Blut

 Doch für eine Anerkennung als Berufskrankheit reicht das nicht, so das BSG. Herzrhythmusstörungen seien keine üblichen Folgen einer Borreliose-Infektion. Und die Gelenkprobleme gingen nach Angaben der Ärzte auf degenerative Veränderungen zurück. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychische Gesundheit

KKH: Stress auf der Arbeit nimmt weiter zu

Aktuelle AOK-Daten

Krankenstand auf hohem Niveau

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!