Datenschutz
Ministerium betont Patientenrechte
BERLIN. Pünktlich zum Start der EU-Datenschutzgrundverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website einen kurzen Frage-Antwort-Katalog zum Datenschutz aus Patientenperspektive veröffentlicht.
Im Zuge dessen werden auch die wichtigsten Pflichten für Praxen und Medizinische Versorgungszentren im Kontext des neuen Datenschutzrechts noch einmal rekapituliert (Link: bit.ly/2xb2ci6). So etwa, dass Niedergelassene ihren Patienten gegenüber jetzt per Wartezimmer-Aushang oder Informationsblatt darauf hinweisen müssen, welche persönlichen Daten zu welchem Zweck verarbeitet und an wen sie weitergeleitet werden.
Auch Auskunfts-, Einspruchs- und Widerspruchsrechte der Versicherten sowie die zuständige Aufsichtsbehörde sind zu benennen. (eb)