Telemedizin
5G-Auktion gestartet
Das Bundesamt für Strahlenschutz kündigt weitere Forschungen zu möglichen Gesundheitsschäden durch den neuen Mobilfunkstandard an.
Veröffentlicht:MAINZ/SALZGITTER/BARCELONA. Die Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen läuft. Der neue Mobilfunkstandard ermöglicht unter anderem telemedizinisch betreute Eingriffe ohne Latenz – und damit in Echtzeit.
Zum Auktionsstart hat der Chef der zuständigen Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Dienstagmorgen in Mainz symbolisch auf den Knopf einer alten Stopp-Uhr gedrückt, die schon im Jahr 2000 im Einsatz war. Damals bescherte die erste große Frequenzauktion dem Bund einen Geldregen von umgerechnet knapp 51 Milliarden Euro.
Die nun gestartete Auktion dürfte deutlich weniger Geld einbringen, Fachleute rechnen mit drei bis fünf Milliarden Euro. Damit lägen die Einnahmen in etwa auf dem Niveau von Versteigerungen aus den Jahren 2010 und 2015. Der Bund will das Geld in die Digitalisierung stecken.
Die Ausbauauflagen gelten als relativ hart – die Mobilfunkfirmen müssen also viel Geld in den Bau von Funkmasten stecken, um die Vorschriften einzuhalten. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit schnellem Internet versorgt werden.
Die Auktion dürfte mindestens drei Wochen dauern. Sie wird in Mainz, am Technik-Standort der Bonner Regulierungsbehörde abgehalten. Neben den drei bisherigen Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) macht Drillisch mit, eine Tochterfirma von United Internet.
Forschungen zu gesundheitlichen Folgen angekündigt
Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Inge Paulini, kündigte unterdessen weitere Forschungen zu den gesundheitlichen Folgen des neuen Standards an. Mittelfristig werde 5G auch höheren Frequenzen als die heute üblichen nutzen, zu denen bislang weniger Daten hinsichtlich deren Auswirkungen vorliegen.
In einer Mitteilung betonte sie aber, dass zunächst kein Anlass zur Sorge bestehe. „Wenn der Aufbau der nötigen Infrastruktur umsichtig erfolgt, sind durch 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten“, erklärte sie.
„Im ersten Schritt sind für 5G solche Frequenzbereiche vorgesehen, die schon bisher für den Mobilfunk genutzt werden. Für 5G gilt also zunächst, was auch für vorherige Mobilfunkstandards gilt: Unterhalb der geltenden Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen.“
Um gesundheitliche Wirkungen der 5G-Felder auszuschließen, solle die spezifische Absorptionsrate eines Handys nicht mehr als zwei Watt pro Kilogramm betragen, mahnte Paulini – basierend auf der Empfehlung der Internationalen Kommission zumSchutz vor nicht-ionisierender Strahlung –vor Kurzem anlässlich der Fachmesse MWC in Barcelona. (dpa/maw)