Medikationsplan

Software-Gebühren werden zum Zankapfel

Umsatzmaximierung auf Kosten der Ärzte wirft die KBV beim Medikationsplan einigen Praxis-EDV-Anbietern vor. Nun schießt der Bundesverband Gesundheits-IT zurück: Die KBV täte besser daran, eine angemessene Vergütung auszuhandeln.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Der Medikationsplan läuft über ein eigenes Software-Modul.

Der Medikationsplan läuft über ein eigenes Software-Modul.

© lenetsnikolai/ fotolia.com

BERLIN. Mit scharfer Kritik hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen Anfang der Woche die Arztsoftwarehäuser aufgefordert, ihre Preispolitik beim bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zu überdenken. Die KBV habe gemeinsam mit ihren Partnern der Selbstverwaltung die digitale Umsetzung des BMP vorangebracht und den Auftrag des Gesetzgebers aus dem E-Health-Gesetz "pünktlich erfüllt". Da könne es nun nicht sein, dass so manches Software-Unternehmen "viel Geld" von den Vertragsärzten für die notwendigen Änderungen in der Praxis-EDV verlange.

Gassen wurde sogar noch deutlicher: Der gesetzliche Auftrag dürfe nicht der "Umsatzmaximierung einiger Anbieter dienen".

Vorwürfe, die die Industrie so nicht auf sich sitzen lassen will. Mit nicht minder scharfen Worten schießt nun der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) als Interessenvertretung der Softwarehäuser zurück. Zumal die KBV auch einmal mehr die Forderung an die Politik vorbringt, ihr doch zu erlauben, selbst Software-Module herstellen zu dürfen, die sie dann kostenfrei bereitstellen will.

Erheblicher Mehraufwand

Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans habe überhaupt nur gelingen können, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert hätten, stellt Verbands-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt klar. Gleichzeitig sei der Aufwand für die initiale Erstellung, Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die EDV-Häuser für das zusätzliche Modul erheblich.

Quantitativ beziffern kann Mittelstaedt den Aufwand für die Softwarehäuser zwar nicht. Die bvitg-Mitglieder beschäftige der bundeseinheitliche Plan aber bereits seit einem Jahr. Allein die Absprachen, die der Verband und einzelne Mitglieder mit der Selbstverwaltung wegen des erforderlichen Ultrakurzformates für den Barcode getroffen haben, hätten mehrere Workshops beansprucht. Schließlich muss der Barcode die Daten des kompletten Medikationsplans beinhalten, da der Austausch zwischen den Praxen ja leider noch nicht komplett elektronisch erfolgt.

Der Medikationsplan wird derzeit noch in Papierform ausgegeben und vom Patienten zum mitbehandelnden Arzt getragen. "Das ist etwas komplett Neues", erklärt er. Dabei müsse nicht nur ein Modul in die Software eingebaut werden. "Es müssen Prozesse im System angepasst und Daten abgeholt werden."

"In der Automobilbranche nicht anders"

Für Mittelstaedt handelt es sich – wie auch in allen anderen Industriezweigen – letztlich um eine Investition, die die Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten auch sinnvollen – Regelung zu leisten haben. "Das ist in der Automobilbranche nicht anders". Dabei hat Mittelstaedt durchaus Verständnis dafür, dass die Ärzte eine angemessene Refinanzierung für ihre Investition fordern.

Unverständlich sei aber, dass die Ärzteschaft – durchaus "zu Recht" – für sich eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Erstellung und Pflege des Plans verlange, "zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt".

Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar selbst als Software-Anbieter in den Markt einzutreten, solle sich die KBV "darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln", stellt er klar.

Die KBV als Software-Lieferant?

Dabei ist Mittelstaedt überzeugt: Auch die KBV kann nicht wirklich kostenfreie EDV-Module bereitstellen. Entweder – und das ist wettbewerbsrechtlich fraglich – müsse sie diese über die Mitgliedsbeiträge finanzieren. Oder aber sie müsste sich unter wettbewerblichen Gesichtspunkten dem freien Markt stellen und dann ebenfalls mit einem Preis gegen die Konkurrenz antreten. Und selbst wenn die KBV nur einzelne Software-Module für die EDV-Häuser bereitstellt: Auch diese müssten in die EDV-Systeme eingebaut werden, mit einem entsprechenden Aufwand, der refinanziert werden müsste, erläutert er.

KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl rudert gegenüber der "Ärzte Zeitung" indes etwas zurück: Module selbst zu programmieren, sei zunächst einmal als Idee zu verstehen, über die man in der KBV nachdenke, falls die Unzufriedenheit in der Ärzteschaft über die Kostenbelastung anhalten oder sogar wachsen sollte.

Auch Stahl kann dabei keine konkreten Zahlen nennen: Die KBV würden aber nicht wenige Beschwerden von Ärzten erreichen, die sich über erhebliche finanzielle Mehrbelastungen ärgerten. Allerdings weist er auch darauf hin, dass es Anbieter gebe, die den Medikationsplan kostenfrei integriert hätten.

Bezüglich der Vergütung erklärt Stahl, dass das verhandelte Ergebnis ein erster Schritt sei. In der Höhe zufriedenstellend sei dieser nicht. Die KBV will das Thema Vergütung Medikationsplan daher erneut auf die Tagesordnung bringen.

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