Bertelsmann-Stiftung
Institut soll E-Akte in die Hand nehmen
Die Selbstverwaltung hat sich bei der elektronischen Gesundheitskarte bislang nicht gerade ins Zeug gelegt. Das soll sich zur Einführung der elektronischen Patientenakte nicht wiederholen, fordern Experten der Bertelsmann Stiftung.
Veröffentlicht:GÜTERSLOH. Die Gesellschaft für Telematik muss bis Ende 2018 die technischen Voraussetzungen für den Einsatz einer elektronischen Patientenakte (ePA) schaffen. Diese Frist wurde mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Doch die GKV-weite Implementierung einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte (eEPA) ist mit Herausforderungen konfrontiert, die nicht allein technischer Natur sind. Vor allem bedarf es dazu langfristiger politischer Steuerung, so die These der Bertelsmann-Stiftung in einer aktuellen Studie. Dazu schlagen die Autoren "ein auf Dauer angelegtes ‚eEPA-Bundesinstitut‘" vor. Unter Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums soll inhaltlicher Input zur Weiterentwicklung von eEPA-Systemen aus Bund und Ländern aufgenommen sowie Standards, Rahmenbedingungen und zulässige Betreibermodelle definiert werden.
Die "betroffenen Experten- und Anspruchsgruppen", heißt es, könnten sowohl auf Führungsebene als auch operativ an der Institutsarbeit beteiligt werden.
Politik soll "Vetospieler" ausbremsen
Unüberhörbar ist hier die Kritik der Autoren, in Sachen E-Health sei die Selbstverwaltung bislang eher als Bremser denn als Vorreiter aufgetreten. Die "unterschiedlichen Interessenlagen" der gematik-Gesellschafter hätten "in der Vergangenheit oft zu Blockaden geführt; das Projekt ‚elektronische Gesundheitskarte‘ wurde immer wieder und immer weiter verzögert".
Zur Einführung der elektronischen Patientenakte sollten daraus die Konsequenzen gezogen werden. Politische Steuerung, wie mit dem eEPA-Institut angedacht, könne "dem weiter vorhandenen Einfluss von Vetospielern und dem auch weiterhin drohenden Stillstand" entgegenwirken, sind die Studienautoren überzeugt. Nach ihren Vorstellungen ist das Bundesinstitut allerdings nur die halbe Miete der eEPA-Implementierung.
Zehn Jahre bis zur Vollversion
Weitere Bausteine seien etwa ein eigener Rechtsrahmen – "empfehlenswert wäre ein eigenständiges E-Health-Kapitel im SGB V". Zudem werde eine "detaillierte Finanzplanung" benötigt, die auch Erstattungsregularien für die Leistungserbringer mit einschließt. Um breite gesellschaftliche Akzeptanz für die elektronische Patientenakte sei mit "einer umfassenden Kommunikationsstrategie" zu werben.
Für die schrittweise Expansion der elektronischen Patientenakte veranschlagen die Bertelsmann-Autoren bis zur Umsetzung sämtlicher heute denkbaren Funktionalitäten volle zehn Jahre. Von Anfang an aber, fordern sie, solle die Datenerfassung per Akte daraufhin angelegt sein, ein umfassendes Behandlungsmanagement zu ermöglichen.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: E-Patientenakte: Neues Ziel oder doch nur ein Glasperlenspiel?