Elektronische Gesundheitsakte
Upload in Vivy – Nicht ohne Einverständniserklärung!
Ärzte müssen einiges beachten, wenn Patienten die neue E-Gesundheitsakte Vivy mit ihren Daten gefüllt sehen wollen. Die KBV hat Informationen zusammengestellt. Um vertragsärztliche Leistungen handelt es sich dabei aber nicht.