Elektronische Gesundheitsakte

Upload in Vivy – Nicht ohne Einverständniserklärung!

Ärzte müssen einiges beachten, wenn Patienten die neue E-Gesundheitsakte Vivy mit ihren Daten gefüllt sehen wollen. Die KBV hat Informationen zusammengestellt. Um vertragsärztliche Leistungen handelt es sich dabei aber nicht.

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