E-Health in der EU
Premiere für länderübergreifendes E-Rezept
Finnische Patienten erhalten nun in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. Damit betritt die EU Neuland.
Veröffentlicht:BRÜSSEL. Seit 21. Januar erhalten finnische Patienten in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt elektronisch verschrieben hat. Patienten müssen keine schriftliche Verschreibung mehr vorlegen.
Das Wohnsitzland wird anschließend informiert, dass das Arzneimittel abgeholt wurde. Damit können Patienten erstmals in der Geschichte der EU digitale Rezepte aus ihrem Heimatland in einem anderen EU-Staat einlösen, teilt die Europäische Kommission mit.
„Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, sagt Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt. Er hoffe, andere Länder würden bald folgen.
Deutschland hinkt hinterher
Die E-Rezepte können teilnehmende Apotheken im Aufenthaltsland über die neue E-Health-Dienste-Infrastruktur einsehen, an der 22 Mitgliedstaaten beteiligt sind, darunter Deutschland.
Die Länder sollen E-Rezepte und Patientenkurzakten voraussichtlich ab 2021 untereinander austauschen, zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen damit möglicherweise bereits Ende 2019, so die EU-Kommission.
Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die eine Mitwirkung der Patienten verbessern will.
„Der Austausch von elektronischen Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können und das Risiko einer falschen Medikation und die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können“, so Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen
Die Kommission werde den Ausbau dieses Austausches in der EU daher weiter unterstützen. Die bereits 2011 angenommene Richtlinie (2011/24/EG) sieht vor, in allen Mitgliedstaaten schrittweise grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen einzuführen – neben E-Rezepten etwa Patientenkurzakten, die bei Notfällen im Ausland digital bereitgestellt werden. In die Nutzung der Dienste müssen Patienten vorab einwilligen.
In Deutschland sollen Versicherte bis 2021 eine Patientenakte nach Paragraf 291a SGB V nutzen können, die auch Dienste wie E-Rezepte beinhalten soll. Die gematik hatte ihr Konzept Ende 2018 vorgelegt. Der Bundesrechnungshof indessen drängt auf ein stärkeres Eingreifen der Politik, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. (dab)
Wir haben den Artikel aktualisiert am 22.01.2019 um 15:17 Uhr.