Integrierte Versorgung

Mehr Spielraum für Medizintechnik?

Das „Digitale Versorgung“-Gesetz greift bei Telemonitoring und -care zu kurz, so die Elektrobranche.

Veröffentlicht:
Telemonitoring: Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie kritisiert zu enge Formulierungen im Digitale Versorgung-Gesetz. Manche telemedinisch gesteuerte Option werde so von einem Versorgungsanspruch ausgeschlossen.

Telemonitoring: Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie kritisiert zu enge Formulierungen im Digitale Versorgung-Gesetz. Manche telemedinisch gesteuerte Option werde so von einem Versorgungsanspruch ausgeschlossen.

© Chauvin / stock.adobe.com

FRANKFURT/MAIN. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sieht Nachbesserungsbedarf beim „Digitale Versorgung“-Gesetz (DVG) – und zwar mit Blick auf die Rolle von Medizinprodukten in der Integrierten Versorgung (IV).

„Im neuen Paragraf 33a werden digitale Gesundheitsanwendungen als alleinstehende Medizinprodukte definiert. Die Verknüpfung mit dem Medizinprodukterecht stellt sicher, dass die digitalen Gesundheitsanwendungen hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit unterliegen und eine definierte Zweckbestimmung erfüllen“, heißt es in einer Stellungnahme des ZVEI zum DVG.

Die Definition sei geeignet, um bestimmte medizinische Apps in die Regelversorgung zu bringen. Allerdings schließe sie andere Gesundheitsanwendungen, die ebenfalls wesentlich auf digitalen Technologien beruhten und eine ähnlich niedrige Risikoklasse bei den beteiligten Medizinprodukten beträfen, aus.

„Das betrifft zum Beispiel Anwendungen aus dem Bereich Telemonitoring oder Telecare. Diese Anwendungen bilden typischerweise sektorübergreifende integrierte Versorgungsprozesse ab, die nicht durch die Versorgung mit einem einzelnen Medizinprodukt, ,deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht‘, dargestellt werden können“, so der Branchenverband.

Die im Entwurf vorgesehene Ergänzung des Paragrafen 140a SGB V sei deshalb richtig. Auch hier sollte aber, so das ZVEI-Plädoyer, ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, während der Vertragslaufzeit eine Evaluierung vorzunehmen.

Verband schlägt Ergänzungen im Gesetz vor

Der ZVEI schlägt nun eine Ergänzung im Absatz 4a vor: „Krankenkassen können Verträge auch mit Herstellern von Medizinprodukten nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 über die besondere Versorgung der Versicherten mit digitalen Versorgungsangeboten schließen. Bei Verträgen mit Herstellern digitaler Anwendungen ist eine ärztliche Einbindung sicherzustellen, wenn über eine individualisierte (...) Beratung einschließlich von Therapievorschlägen hinaus diagnostische Feststellungen getroffen werden.

Bei dem ärztlichen Angebot nach Satz 1 muss es sich in der Regel um einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt handeln. Die Einzelheiten über die Beteiligung nach den Sätzen 2 und 3 sind in dem Vertrag nach Satz 2 zu regeln. Die Vertragspartner können in dem Vertrag nach Satz 1 eine Evaluation der digitalen Versorgungsangebote vorsehen.“

Ein Dorn im Auge ist dem ZVEI auch, dass sich § 33a auf Medizinprodukte niedriger Risikoklassen (Klasse I und IIa) beschränkt. Allerdings würden dadurch andere Medizinprodukte auf Basis digitaler Technologien vom Versorgungsanspruch der Versicherten ausgeschlossen.

Dabei könnte es zum Beispiel um telemedizinisch gesteuerte Herzschrittmacher oder rtCGM-Anwendungen für Diabetiker gehen. „Um den Patientennutzen bestmöglich sicherzustellen, sollte der Versorgungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen das komplette Spektrum der Gesundheitsversorgung adressieren“, fordert der ZVEI – inklusive In-vitro-Diagnostika.

Für Letzteres hatte bereits die Diagnostikaindustrie plädiert. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass eine chronische Lebererkrankungen ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer akuten Pankreatitis ist. Sie betonen aber, dass für eine endgültige Schlussfolgerungen die Fallzahlen teils zu gering und die Konfidenzintervalle zu weit sind.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Mehr Komplikationen, höhere Sterblichkeit

Akute Pankreatitis plus CLD – eine unheilvolle Kombination

Einweg-E-Zigaretten

© Moritz Frankenberg / dpa

Vaping

Konsum von fruchtigen E-Zigaretten im Trend