E-Card

Dieses Jahr keine Tests mehr?

Auf der Gesundheits-IT-Messe conhIT wurde nun offen ausgesprochen, worüber man seit Monaten munkelt: Die Online-Tests der E-Card werden nicht im Sommer starten.

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BERLIN. Vier Messetage voller Euphorie und Optimismus: So könnte man die conhIT, auf der sich die kleinen und großen Anbieter der Gesundheits-IT tummelten, zusammenfassen. Wäre da nicht das Thema elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Mit dem schnellen Vorankommen des Innovationsfonds und vielen Projekten, die mittlerweile von Netzwerken aus Kliniken, niedergelassenen Ärzten und anderen Leistungserbringern ins Leben gerufen werden, hat die IT-Branche das Gefühl, dass Deutschland auch große Schritte bei den Themen Telemedizin und Digitalisierung samt schnellem Datenaustausch macht.

Ganz anders sieht es aber in Sachen Telematikinfrastruktur aus. Die bereits zunächst aufs zweite und dann sogar dritte Quartal 2016 verschobenen Tests für den Online-Abgleich des Versichertenstammdatenmanagements werden wohl nicht einmal mehr in diesem Jahr stattfinden. Davon geht man zumindest in Industriekreisen aus.

Ein Grund dafür ist, dass die Kartenleser, die derzeit in den Praxen in Betrieb sind, tatsächlich vor dem Online-Gang komplett ausgetauscht werden müssten - weil sie den neuen Spezifikationen also Vorgaben der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wohl nicht gerecht werden.

Auch Dr. Stefan Bales vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sagte auf einer Diskussionsrunde im Rahmen der Messe, dass bereits klar sei, dass die Selbstverwaltung das dritte Quartal als Termin nicht halten könne.

Laut Bales sei man im BMG dennoch "sehr optimistisch, dass der Zeitplan des E-Health-Gesetzes umgesetzt wird." Gleichzeitig versuchte er, Entwarnung zu geben: Die ebenfalls vorgesehenen Sanktionen bzw. Budgetkürzungen für KBV und Kassen müssten nicht greifen.

Bales: "Wir haben bis Ende des Jahres Spielraum." Tritt jedoch eher das von Industriekreisen gemalte Szenario ein, dass die Tests erst 2017 anlaufen, könnte dies schon anders aussehen. Trotz aller absehbaren Verzögerungen gilt zudem weiterhin, dass - so Bales - spätestens ab Mitte 2018 auch Ärzten Honorarkürzungen drohen, wenn sie sich nicht am Online-Abgleich der Versichertenstammdaten beteiligen. (reh)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 23.04.201611:30 Uhr

Ärzte als Büttel der Bürokratie?

Auch wenn die Tests für den Online-Abgleich des Versicherten-Stammdaten-Managements nicht nur aufs dritte Quartal 2016, sondern irgendwann auf 2017 verschoben wurden, nach dem bereits vom Deutschen Bundestag verabschiedeten E-Health-Gesetz gibt es Strafzahlungen als Androhung gegen GKV-Krankenkassen und -Vertragsärzte.

Was für eine verkehrte Welt in der Krankenversorgung durch GKV-Vertragsärzte! Vorletzte Woche am Montagmorgen wird ein Patient in reduziertem AZ, KZ bzw. akuter respiratorischer Insuffizienz von seiner Ehefrau in meine Praxis gebracht. Ich diagnostiziere eine Pneumonie mit massivem Pleuraerguss re. Der Pat. ist subfebril mit heftigen Schmerzattacken im re Oberbauch bei jedem Hustenstoß. Nach Notfall-Labor und Untersuchungsbericht muss der Pat. auf der Stelle in eine pulmologische Klinik mit Thoraxchirurgie. Dort wurde noch am selben Abend eine Thorakotomie bei Sepsis, Pleuraempyem und zunemender Nieren- bzw. Leberinsuffizienz durchgeführt.

Warum dieses Fallbeispiel? Weil dem E-Health Gesetz ab dem 1. Juli 2016 der automatische Stammdatenabgleich der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) offensichtlich wesentlich wichtiger ist, als die akute medizinisch-ärztliche Versorgung. Gnädigerweise will die Bundesregierung von einer Bestrafung der Ärzte vorläufig absehen, weil dieser Termin im E-Health-Gesetz nicht mal von den Gesetzlichen Krankenkassen der GKV eingehalten werden kann.

Wie kann es überhaupt zur Absurdität kommen, dass ausgerechnet Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte, deren Kernkompetenz Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Differenzialdiagnose, mehrdimensionale Beratung und differenzierte Therapie-Maßnahmen sind, ausgerechnet für den automatischen Stammdatenabgleich in Haftung genommen werden sollen?

Die Antwort ist ebenso einfach wie banal: Der hier zitierte
Dr. Stefan Bales ist Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes promovierte er zum Dr. phil. an der FU Berlin. Im Unterschied zur ärztlich-medizinischen Versorgungsrealität gibt es für ihn offensichtlich keinen nachvollziehbaren Grund, dass medizinische Professionen prioritäre Krankheits- und Gesundheitsziele setzen, während juristische Professionen grundsätzlich andere Schwerpunkte und Zielsetzungen haben.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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